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Prozess des Monats – März: Datenschutzmeldung

Laut Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine „(…) Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (…) unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden“ der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Damit bei dem Zusammentragen von benötigten Informationen möglichst wenig Zeit verstreicht, können Sie diesen Prozess mithilfe des Moduls roXtra Prozesse automatisieren. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen möglichen innerbetrieblichen Prozessablauf, von der vermuteten Datenpanne bis […]

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