Anweisung – Terrorismusbekämpfung2005-09-23T13:05:33+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Anweisung – Terrorismusbekämpfung

Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 20)
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  • Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    mich würde interessieren ob ihr in Eueren Unternehme ähnliche Anweisungen habt. Ich bin hier in dem Unternehme neu gestartet und fand diese AA – Terrorismusbekämpfung – vor.

    Folgender Inhalt hat diese AA:

    Ziel:
    Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, basierend auf den Beschlüssen des Sicherheitsrates (SR) der Vereinten Nationen (VN). Bekämpfung des Terrors von
    – Taliban, Usama bin Laden, Al-Qaida-Netzwerk und damit verbundene Organisationen und Personen
    (Verordnung (EG) Nr. 881/2002),
    – den Terrorismus allgemein, also auch die Terrorgruppen Hamas und Islamischer Dijhad
    (Verordnung (EG) Nr. 2580/2001)
    durch Embargomaßnahmen.

    Umsetzung: Es muss sichergestellt werden, dass
    – Gelder
    – andere finanzielle Vermögenswerte und
    – Wirtschaftliche Ressourcen
    der Terrorgruppen, Terroristen, Unternehmen und Organisationen eingefroren werden und diese keine Gelder, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfen.

    Die den gesetzlichen Bestimmungen zugrunde liegenden Namenslisten gelten unabhängig vom Wohnort oder dem Sitz der Terrorgruppen, Terroristen, Unternehmen und Organisationen und betreffen auch Geschäfte innerhalb von Deutschland sowie der Europäischen Union.
    Eine stets aktuelle Liste kann unter: ….. eingesehen werden.

    Etc.…

    Peter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 78

    Hallo Q-Manager,

    sag mal arbeitest Du beim BND oder CIA?? oder bist Du etwa der Bruder von James Bond??
    „grins“ ;-))

    Spaß beiseite, Ernst nach vorne:

    Nein, solche Anweisungen gibt es bei uns nicht.
    Kommt mir auch etwas seltsam vor.

    Gruß
    Peter

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo Peter,

    mir kam diese Anweisung auch sehr seltsam vor.

    Ich habe ja auch keine Anweisung, dass ich nicht unter Drogeneinfluss (Alkohol etc.) am Arbeitsplatz zu erscheinen habe. Oder weitere vergleichbare Anweisungen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

    Ich kenn die Intension nicht, warum diese Anweisung erstellt worden ist. Auch kenne ich solche Anweisungen aus meinem früheren Unternehmen nicht.

    Grüße

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Q-Manager,

    würde mich auch interessieren, in welcher Branche Du solche VA´s brauchst!

    Bestimmt brauchst Du auch noch eine VA „Supergau im Atomkraftwerk“ :-((

    Bin gespannt auf Deine Antwort!

    Spruch der Woche:
    Das größte Wunderding ist doch der Mensch allein;
    Er kann, nach dem er´s macht, Gott oder Teufel sein.

    Angelus Silesius

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    so wie ich es verstehe ist die Unabhängig von der Branche. Ich finde diese ja ebenfalls für überzogen und nicht anwendbar im Unternehmen.

    Daher wollte ich mal Euere Erfahrungen einsammeln.

    Grüße

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hi zusammen,

    Meine Meinung: völlig überzogen. Da hat bei Euch im Unternehmen im Sep 2001 die Panik gehabt und ….. ;-)

    Gruß

    el verde
    ——————————-

    Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo zusammen…

    als ich das gelesen habe, da musste ich erst mal auf den Kalender schauen, ob ich vielleicht Winterschlaf gehalten habe und heute der 1.April ist…

    Der isses aber nicht….

    Anyway, ich denke, dass der, der das Ding fabriziert hat, verhindern wollte, dass Gelder oder sonstiges aus der Firma heraus an die beschriebenen Institutionen fliessen.
    Sicherlich von moralischen Standpunkt sehr löblich, aber dafür ne AA?
    Halte ich für ein wenig übertrieben….

    By the way, ich würde auf ne Bank oder sowas in der Richtung tippen…..

    Dino

    Guido78
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 32

    Hallo zusammen,

    im Gegensatz zu den bisherigen Antworten stimme ich nicht ganz mit dem allgemeinen Konsenz überein, dass diese AA überzogen ist, bzw. sollte hier stark differenziert werden:

    Solltet ihr öffentliche Auftraggeber, hier vor allem aus dem militärischen Bereich, haben, wird von Seiten der Auftaggeber im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung teilweise (per EG-Verordnung) verlangt, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, bzw. entsprechende Maßnahmen einzuleiten und diese dem Aufraggeber gegenüber zu präsentieren, der diese abnimmt.

    Diese Maßnahmen können jedoch unterschiedlichster Natur sein und bekanntlich ist jeder Jeck (Auftraggeber) ja anders…der eine verlangt mehr, der andere weniger!

    In dem Unternehmen, für welches ich derzeit arbeite, ist es so geregelt, dass sich jeder Mitarbeiter vor der Neueinstellung quasi bis auf die Unterhose ausziehen muß, sprich: Er muß alle möglichen Angaben über sich und seine Familie (!) preisgeben, die bzgl. Terrorismus relevant sein könnten.

    Du merkst, all zu ungewöhnlich ist es nicht…die einen regeln es so, die anderen so! Mich interessiert natürlich jetzt schon, ob dein Arbeitgeber diesbezüglich zu tuen hat. Ist dem nicht so, gebe ich klein bei und schließe mich meinen Vorrednern an!

    Gruß

    Guido

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    danke für Euere Meinungen. Wie schon gesagt ich sehe es eher Branchenunabhängig.

    Diese Anweisung ist für ein Unternehmen aus dem techn. Bereich geschrieben worden. Nichts mit Militär und so.

    Grüße

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Q-Manager,

    vergesse bei Deiner AA nicht weitere relligiöse oder politsche Randgruppen, die u.U. negativen Einfluss auf die Wirtschaft ausüben können, z.B. Scientology oder so.

    Spruch des Tages:
    Wenn wir zukünftig das tun, was wir immer schon getan haben, werden wir das bekommen was wir immer schon bekommen haben.”

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    gogo
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 12

    Nukleartechnik oder was? ;)

    Spass beiseite –
    Ich frag‘ mich, wenn Ihr mit diesem Gebiet nichts zu tun habt:
    a) für welche(n) MA gilt denn diese AA?
    b) habt Ihr auch einen Prozess „Terrorbekämpfung“ und wer ist denn dann der Prozeseigner/Verantwortliche.
    c) Wie wird denn das dokumentiert?
    … und ähnliche Fragen

    g

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    es geht doch hier nicht nur um Rüstungstechnik. Es sind doch allgemeine Embargomaßnahmen die sich nicht nur auf die Rüstung beziehen.

    Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, basierend auf den Beschlüssen des Sicherheitsrates (SR) der Vereinten Nationen (VN). Bekämpfung des Terrors von
    – Taliban, Usama bin Laden, Al-Qaida-Netzwerk und damit verbundene Organisationen und Personen
    (Verordnung (EG) Nr. 881/2002),
    – den Terrorismus allgemein, also auch die Terrorgruppen Hamas und Islamischer Dijhad
    (Verordnung (EG) Nr. 2580/2001)
    durch Embargomaßnahmen.

    Aber wie schon erwähnt halte ich diese Anweisung auch für nicht brauchbar und überzogen. Ich habe diese als aktuelle Anweisung in unserem System gefunden und wollte einmal Euere Meinung dazu wissen.

    Grüße

    Bajoware
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 243

    Hallo Q-Manager,

    ich denke, dass diese Verordnungen durchaus seine Berechtigungen haben können, z.B. im Aussenhandelsgeschäft mit „kritischen Ländern“ usw. Als erstes würde ich mich jedoch immer fragen ob ich mit meiner Firma in den Geltungsbereich der Vorschrift falle. Wenn ja, o.K., dann muss hier halt eine innerbetriebliche Regelung her. Wenn nein, dann würde ich die Finger davon lassen.

    Viele Grüße
    Bajoware

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Q-Manager,

    ich bin´s nochmal!
    Folgende Grundsatzfrage: warum wollt Ihr bereits in versch. Gesetzen der EG, BRD usw. verankerte Dinge nochmals in einer AA abbilden?

    Da könntest auch gleich mehrere AA´s machen, z.B. daß man nicht töten darf und daß man nicht bei rot über die Kreuzung fährt ;-)

    Spruch des Tages:

    „Wenn es einen Weg gibt,
    etwas besser zu machen,
    finde ihn“
    (Thomas Alva Edison)

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo,
    ich hoffe, dass wir Schweizer, nach der erfolgreichen Annäherungen an Europa an diesem Wochenende nicht zu den „kritischen Ländern“ mehr gehören….grins.

    Hat Al-Kaida auch ein QM-System????
    Wie wird dort der Ausschuss beurteilt?
    Kundenbesuche haben da ja eine ganz andere Bedeutung…..

    Gruss aus der terrorfreien Schweiz, der einzige Terror den wir haben ist der gestank vom Appenzeller Käse!!!!

    Carlos

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