Umstempeln / Material / Werkszeugnisse2006-06-14T10:38:03+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Umstempeln / Material / Werkszeugnisse

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    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Wo finde ich Fachliteratur und / oder Regelungen zum Umstempeln von Material.
    Problem: Material wird mit 3.1 Zeugnis angeliefert und ist teilweise auch gestempelt. In der Bearbeitung wird der Stempel überdreht, so das ein neue Stempelung durchgeführt werden muß. Dieser Prozess muß beschrieben und geregelt werden.
    Dafür such ich Literatur oder Vorgaben (DIN etc.)

    Gruß
    Michael

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Michael!

    Umstempeln darf offiziell nur der TÜV! Er kann es Dir allerdings genehmigen, daß Du es selber machen darst. Die Jungs wären also Dein erster Ansprechpartner. Wenn Du von denen gehört hast, welche Vorschriften es gibt und wie sie sich die Umsetzung vorstellen, lohnt es sich, hier noch mal zu fragen wie es denn andere machen.
    Interessant ist vor allen Dingen, wie oft umgestempelt wird. Je nachdem reichen die Systeme nämlich von „Macht ein Spezialist alleine“ bis zur Chargenverwaltung von SAP.

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    2001step
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 31

    Hallo,

    die DIN EN 10204 hilft auch weiter. Ansosnten muß eine Umstempelungsberechtigung mit dem TÜV geregelt werden, wobei bestimmte Übertragungen nicht möglich sind.

    Gruß Stefan

    Darko Spasojevic
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1

    Weiß jemand welche Nummer am Bauteil umgestempelt werden muss?

    Szenario:
    Material wie z.B. eine Blechtafel 6000x1500x15 (LxBxH), wo ein Stück von 175×170 (LxB) abgetrennt wurde und an einem Druckgerät angeschweißt wurde und mit der Schmelzenummer aus dem beigefügten Abnahmeprotkoll 3.1 nach EN 10204 umgestempelt worden ist.

    Was muss nun an dem Umgestempelt Bauteil nun stehen, die „Certificate No.(Zertifikatsnr.)“ vom Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 oder die „Heat No. (Schmelzenummer)“?

    Rein von der Logik eher die Zertifikationsnummer aus dem Abnahmeprüfzeugnisses 3.1 denke ich.

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