REFA Grundvoraussetzung für Zeitaufnahmen2009-02-11T13:39:53+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement REFA Grundvoraussetzung für Zeitaufnahmen

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    Beiträge
  • birgitg
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 47

    Hallo

    wir sind ein Metallbearbeitungsbetrieb ohne Betriebsrat.
    Unser REFA Fachmann hat mir soeben erklärt, daß Zeitaufnahmen nur durch Mitarbeiter die einen REFA Schein besitzen durchgeführt werden dürfen und sonst von niemanden. (gesetzliche Grundlag) ?

    Stimmt das?

    Oder gäbe es auch die Möglichkeit einen Mitarbeiter der AV intern durch den REFA Fachmann zu schulen der die Zeitaufnahmen dann macht?

    Liebe Grüße
    Birgitg

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    habe mal unseren Refa Mann gefragt und der sagte mir im Prinzip kann die Zeitaufnahme jeder machen nur formal z.B.vor Gericht etc. zählt das dann nicht.

    Hoffe damit geholfen zu haben.

    Gruß: Mr.Idea

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Birgit!

    Ich könnte mir vorstellen, daß es darauf ankommt, was Du mit den Ergebnissen der Zeitaufnahme anstellst. Wenn Du nur Grenzkosten sauber berechnen oder Fertigungen optimieren willst, ist das sicher harmlos. Wenn auf Grundlage der Zeitaufnahme eine Prämie festgesetzt / geändert werden soll, wird’s wahrscheinlich interessant.

    Schöne Grüße

    Frank

    „Es ist alles gesagt – nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)

    mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    Hallo,

    grundsätzlich kann das jeder Zeitaufnahmen durchführen, der die Methode beherrscht. Man muss aber vorher festlegen, welche Methode man anwenden will. Z. B. beim Einsatz eines System vorbestimmter Zeiten (z.B. MTM) sollte eine spezielle, weitergehende Schulung vorhanden sein, um die Zeiten richtig ermitteln zu können.
    Falsch ermittelte Zeiten sind ein Verlust für Alle:
    – zu hoch: zuerst weniger Aufträge und dann weniger Arbeitsplätze
    – zu niedrig: zuerst viele Aufträge, dann viel Verlust und dann weniger Arbeitsplätze.

    Eine rechtliche Wertung kann ich nicht abgeben.

    Bei Industrie-/Handwerksmeistern gehört die REFA-Ausbildung zum Lehrinhalt – wenn vorhanden einmal nachfragen.

    Grüsse
    mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
    wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
    <chinesische Weisheit>

    birgitg
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 47

    Hallo
    Danke mal für die Infos, unser Thema ist wohl eher, daß sich unser REFA Mann als unersetzlich präsentieren möchte. (Was in der heutigen Zeit wohl bei keinem mehr der Fall ist).
    Wir sind ein kleiner Metallbetrieb haben weder ein Prämiensystem noch Akkordarbeit noch einen Betriebsrat. Es ging einfach darum wer nachkalkuliert und dafür die Zeitaufnahmen macht. (Vorkalkulationen werden derzeit nur geschätzt :-))

    Im internen Audit bin ich dann über die Nachkalkulationen gefallen die mir nicht besonders gefallen und dann kam das Thema auf wer darf Zeitaufnahmen machen. Meine Meinung war, daß jeder Mitarbeiter der eine ordentliche Schulung hat zum Thema Refa oder MTM (auch intern geschult) eine Zeitaufnahme machen kann.
    Sollte also doch noch jemand eine gesetzliche Grundlage kennen und ich auf dem Holzweg sein bin ich für jede Hilfe dankbar.
    Grüße Birgit

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Birgit,

    frag doch einfach mal direkt bei der REFA nach, ob es eine Vorschrift oder gesetzliche Grundlage für die Aussage Deines Kollegen gibt.

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
    (Ernest Rutherford, Physiker)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Barabara….noch 3 Beiträge!!!!!!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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