Produktionslenkungsplan (Control-Plan)2007-01-19T07:33:19+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Produktionslenkungsplan (Control-Plan)

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    Beiträge
  • ISO
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 68

    Wann muss ein Control-Plan (Produktionsplan) geändert bzw. überprüft werden?
    Bitte um Info

    D.H.S

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Bitte um Info:
    Welche Norm?
    Welche Branche? (Automotive?)
    Welche Art der Änderung?
    Wie bisher Überprüfung im Auditwesen implementiert?
    Welcher Zeitraum liegt zwischen den Überprüfungen?

    _____________________________________

    Statistiken sind mit Vorsicht zu genießen und mit Verstand einzusetzen.
    (Carl Hahn, ehem. VW AG)

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Erweiterung der Frage:
    Periodische Überprüfung der Dokumente, Forderung von TS 2 und intern. Wie weist man die Durchführung einer jährlich festgelegte Prüfung der Dokumente auf Aktualität nach, wenn sich nach Prüfung am Dokument nichts ändert?
    Vielleicht kann mir jemand Tips geben
    danke
    Lothar

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo zusammen,

    hm, das war offensichtlich nicht deutlich genug, was ich mit meinem Beitrag sagen wollte:

    1. Es wirkt sehr viel freundlicher, wenn ein Beitrag mit „Hallo“ beginnt und mit einem Gruß endet.

    2. Den LeserInnen hilft es konkret zu antworten, wenn die Fragen präzise formuliert sind.

    Und um mal ein Thema wieder nach vorne zu bringen:
    http://www.quality-management.com/forum/topic.asp?TOPIC_ID=3638&FORUM_ID=14&CAT_ID=1&Topic_Title=Grundregeln+f%FCr+den+Umgang+in+diesem+Forum&Forum_Title=Qualit%E4tsmanagement+ISO+9001%3A2000

    Viele Grüße

    Barbara

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    (Carl Hahn, ehem. VW AG)

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo zusammen
    Ich wollte nicht unhöflich erscheinen, das lag nicht in meiner Absicht.
    Konkret zu Thema, was auch den Controlplan, FMEA und ähnliches betrifft.
    TS 16949 verlangt unter 4.3.2 Dokumente bei Bedarf zu aktualisieren. Dies ist bei uns in einer Verfahrensanweisung jährlich festgelegt. Nun die Frage:
    Wie weise ich nach, dass die jährliche Überprüfung auf Aktualität stattgefunden hat, wenn sich am Dokument nichts geändert hat. Genügt eine Liste mit Aufführung der Dokumente, Ausgabestand, Datum und Unterschrift (vor der sich unsere Verantwortlichen drücken wollen), oder muß die Überprüfung am Dokument ersichtlich sein.
    Vielen Dank für Tips
    Lothar

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Lothar,

    wenn ich Auditorin wäre, würde ich bei einer separaten Liste nachfragen, wie Ihr sicherstellt, dass tatsächlich geprüft und nicht „nur“ unterschrieben wurde.

    Deshalb würd ich das auf den Dokumenten selbst vermerken. Außerdem spar ich mir so eine wichtige Liste (die mit den Bestätigungs-Unterschriften).

    Viele Grüße

    Barbara

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    (Carl Hahn, ehem. VW AG)

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi!

    @ Lothar:
    Wenn bei euch in einer RL die jährliche Prüfung der Unterlagen gefordert wird, dann ist diese auch durchzuführen und zu dokumentieren!!

    Aus der Dokumentation geht dann die Prüfung der aufgelisteten Unterlagen hervor.

    Bei uns ist diese im Vorfeld zu den internen Audits vorgeschrieben und auch nachvollziehbar. Aus dem Unterlagenprüfbericht sind Maßnahmen abgeleitet, die im Zuge der int. Audits überprüft werden.

    Systemmanager :-)

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