nur Sofortmaßnahme möglich?2017-07-31T13:58:26+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement nur Sofortmaßnahme möglich?

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • Doro
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 10

    Hallo zusammen,

    so kurz vor meinem 1. Überwachungsaudit habe ich noch mal eine Frage. Unser Lieferant hat sich an einen wichtigen Punkt in der Qualitätssicherungsvereinbarung nicht gehalten.

    Ich muss dies nun in meinen Maßnahmenplan aufnehmen. Als Sofortmaßnahme habe ich den Lieferanten schriftlich darauf hingewiesen, dass er gem. QSV verpflichtet ist usw. usw.

    Muss auf eine Sofortmaßnahme auch grundsätzlich eine Korrekturmaßnahme folgen? Da fällt mir nämlich nicht wirklich was plausibles ein.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung und für die nächsten drei Tage kann ich alle Eure gedrückten Daumen gebrauchen [:)].

    Viele Grüße
    Doro

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Erst einmal müsst ihr entscheiden, ob das überhaupt eines CAPAs würdig ist. Die Notwendigkeit eines CAPAs hängt dabei zum einen von der Kritikalität der Abweichung und zum zweiten von der Häufigkeit ab.
    Nur weil z.B. in der QSV steht, dass der Lieferant meinetwegen immer Prüfprotokolle mitliefert und das jetzt mal nicht gemacht hat, gibts noch kein CAPA. Wenn er sich jedoch verpflichtet hat, eure benannte Stelle reinzulassen (zwecks Audit), das aber nicht macht, gäbe es schon einen CAPA. Hier stände ja das Unternehmen auf dem Spiel (Medizin-Sparte).
    Wenn ihr euch aber zu einem CAPA entschlossen habt, gehört auch eine Korrekturmaßnahme ergriffen nebst Wirksamkeitsprüfung.

    Gruß,
    medi

    Doro
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 10

    Guten Morgen und vielen Dank, medi. Ja, es war schon eine gravierende Sache :-/

    Viele Grüße und einen schönen Tag,
    Doro

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo,

    könnt ihr Prüfen, ob der Lieferant den Punkt aus der QSV durchgeführt hat? Die Prüfung wäre doch eine gute Korrekturmaßnahme.

    Was sind denn die Auswirkungen des Fehlers? Evtl. lassen sich so auch noch Maßnahmen ableiten…

    –Rainaari

    unicorn
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 17

    Hallo,

    aus meiner Sicht wäre die Sofortmaßnahme, dass der Punkt aus der QSV nachgeholt wird.

    Also wenn die Prüfprotokolle nicht mitgeliefert worden sind, dann vom Lieferanten nachschicken lassen. Wenn nicht geprüft wurde, dann Ware zurück und prüfen lassen. Das wird schwierig, wenn es sich um eine Prüfung im Prozess handelt.

    Als Korrekturmaßnahme muss man sich überlegen, was gemacht werden soll, damit „das Vergessen des Punktes aus der QSV“ nicht noch einmal auftritt. Hier lassen sich nun schwer Tipps geben, da ja (noch) nicht bekannt ist, um was es bei dem Punkt geht.

    zu Rainaari:
    Die Prüfung, ob der Lieferant den Punkt aus der QSV nicht doch durchgeführt hat, kann aus meiner Sicht höchstens eine Sofortmaßnahme sein. Die Korrektur soll verhindern, dass der Lieferant den Punkt aus der QSV bei der nächsten Lieferung nicht wieder vergisst.

    Korrektur könnte eine wiederholt durchzuführende Schulung des Lieferanten sein, bei der die Bedeutung des Punktes aus der QSV verdeutlicht wird. Oder eine verbesserte Prozessbeschreibung, so dass der Lieferant nur noch vorsätzlich den Punkt vergessen kann und somit nicht auftragskonform liefert (dann muss man die Ware nicht mehr abnehmen, Lieferant wird in der Bewertung heruntergestuft, man muss einen neuen Lieferanten suchen …)

    Vorbeugemaßnahme wäre der Fall, dass einem selber auffällt, dass der Lieferant den Punkt aus der QSV vergessen könnte (ohne dass es passiert ist) und man nun die Prozessbeschreibung so verbessert, dass der Punkt aus der QSV auf jeden Fall beachtet wird.

    Schöne Grüße Unicorn

    QM-FK
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 469

    Hallo Doro:

    Um die Frage nochmals zu beantworten:
    GRUNDSÄTZLICH muss nicht immer auf eine Sofortmaßnahme (=Korrektur) eine Korrekturmaßnahme erfolgen, sonst müsste ich wohl bei jedem Rechtschreibfehler einen Deutschunterricht ansetzen.
    Wenn’s gravierend wird (-> Risikoanalyse!), dann sind CAPAs zwingend angezeigt.
    So oder ähnlich würde ich dies in meiner VA verankern.

    Viele Grüße
    QM-FK

    Don’t think it – ink it.

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben