Maßnahmen bei Fehlern2004-01-26T16:20:33+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Maßnahmen bei Fehlern

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    Beiträge
  • zauberfee
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 11

    Hallo – ich habe eine Abgrenzungsfrage!

    Wir haben ein Formblatt eingeführt – Maßnahmen bei Fehlern – das im Unternehmen sehr gut aufgenommen worden ist. Es soll bei jeder Art von Fehler eingesetzt werden – sowohl extern bei Reklamationen als auch intern bei Fehlern.

    Jetzt meine Frage wie grenze ich hier sauber ab, dass das Formblatt nicht eingesetzt wird, wenn einer einen Bleistift verliert etc.

    Wir haben bisher keine saubere Lösung gefunden, die praktikabel und eindeutig ist.

    Vielleicht kann mir einer von Euch helfen

    Bis dahin viele Grüße

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo Zauberfee,

    ich denke, Ihr solltet den Fehler genau definieren. Es gibt verschiedene Definitionen. Nach DIN 55350 – Teil 11, DIN 40080 oder Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) §3. Natürlich kann man mit etwas Eigeninitiative auch eine eigene Definition festlegen. Und damit ist das Problem des Bleistifts erschlagen, da dies ein Verlust ist und kein Fehler.
    Viele Grüße Al Blondie

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    ihr könnten die nutzung des forms an einen finanz-betrag koppeln, der dann geschätz werden soll (z.B 100€) und da weiß wohl jeder das der bleistift etwas günstiger ist.

    auf ein paar € mehr oder weniger kommt es ja nicht an, aber so ist zumindest eine richtung vorgegeben

    Schniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 296

    Ich würde es in der Richtung abgrenzen, das es eingesetzt wird wenn eine Qualitätsbeinträchtigung dadurch entstanden ist bzw. wenn sich an vorgegebene Vorgaben nicht gehalten wurde. Wir nannten das früher interne Störmeldung.

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