Kennzeichnungsplicht TS 169492012-12-13T17:20:13+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Kennzeichnungsplicht TS 16949

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  • bestofqualitaeter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 46

    Hallo,
    mal ne Fachfrage: MUSS der Prüfstatus auf den Warenbegleitschein an jeder Verpackungseinheit gemäß TS 16949 erkennbar bzw. ausgewiesen sein? (Z.B. mit grünem Punkt) Wenn ja, wo steht diese Forderung? Ist das z.B. eine spezielle Kundenforderung? Daimler Special Terms / VW Formel Q? Ich weiss, dass in meiner letzten Fa. das immer Thema war, aber ich kann in der TS keine Forderung dazu finden.

    Danke im voraus.

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Diese Forderung gibt es so nicht. Aber: Es heißt das der Produktstatus erkennbar sein muss. Und jetzt ist es eine Auslegungssache. Es macht meistens sinn, da eine Kennzeichnung vorzuschreiben. Oder der Bereich ist nur für i. O. Teile etc. etc.

    Gruß
    Michael

    bestofqualitaeter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 46

    In meinem neuen Fall wäre der Status in der EDV abrufbar. Jede Palette hat in der EDV einen Status. (Frei / Gesperrt etc.).
    Das wäre dann also TS konform.

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Nö, nicht wirklich. Weil der Mitarbeiter diesen Status nicht an der Palette / dem Teil erkennen kann. Hört sich für mich jedenfalls so an. Das würde für mich, vom Verständnis her bedeuten, das bei euch z. B. 20 Paletten in einem Raum stehen und man nicht weiß, was ist i. O. was nicht und was muss noch geprüft werden. Ausnahme: Der Mitarbeiter muss zur weiteren Bearbeitung oder Verarbeitung der Teile in die EDV und sieht das die Teile geprüft und i. O. sind. Würde aber bedeuten das eine Verwechselung in der EDV zwischen i. O. und n. i. O. nicht möglich ist und die Daten auch aktuell sind.

    Gruß
    Michael

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