Funktionsbeschreibung für die Geschäftsführung2006-02-07T08:43:27+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Funktionsbeschreibung für die Geschäftsführung

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    Beiträge
  • thyra
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 20

    Hallo!
    Da mich mein Externer Berater kläglich im Stich läßt, benötige ich dringend Eure Hilfe! Ich bin auf der Suche nach Funktions-/Stellenbeschreibungen für die Geschäftsführung und die Kaufmännische Leitung. Hat jemand Vorlagen?
    Liebe Grüße
    die verzweifelte Thyra

    qmb-hh
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 176

    Hallo Thyra,

    wie wär´s denn, wenn du deine GF und kfm. LT einfach bittest, dir ihre Tätigkeiten und Verantwortungen in Stichpunkten zu notieren. Dann entsprechen die Angaben dem „real life“ und sind nicht irgendwo abgekupfert.

    Ich habe damit die besten Erfahrungen gemacht!

    Gruß Bärbel…
    ….die immer noch einen QM-Job in Hamburg sucht :-(

    thyra
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 20

    Tja, danke für den Tip, das wäre natürlich der richtige und einfache Weg. Allerdings wurde ich von der GF gebeten, schon mal was aufzusetzten, sodass sie nur mehr korrigieren muß.
    Drück Dir die Daumen, dass Du bald einen Job findest!

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Thyra!

    Ich bin jetzt auch schon seit vielen Jahren im QM Bereich tätig. Aber ich habe noch nie mitbekommen, das jemand nach einer Stellenbeschreibung für GF Mitarbeiter gefragt hat. Kann es sein das ihr da Schriftstücke erzeugen wollt, die aber egentlich keiner braucht? Wer soll denn festlegen, was ein Geschäftsführer darf und was nicht (Stellenbeschreibung) wenn er der Chef ist? Macht das Sinn?

    Gruß
    Michael

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo zusammen,

    rein juristisch gesehen ist der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG, beide juristische Personen) nur angestellt, auch wenn er gleichzeitig Gesellschafter ist. Folglich wird der Gesellschafter oder der Aufsichtsrat einen Geschäftsführer bestellen, insbesondere, wenn dies eine externe Version ist. Also wird hierüber sicher auch eine Stellenbeschreibung existieren, denn ein Gesellschafter/Aufsichtsrat wird seinen Geschäftsführer sicher mit Aufgabenbereiche erfüllen.

    Gruß
    Christian

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    @all: Für mich ist eine Stellenbeschreibung sinnvoll, in der festgelegt wird, welche Aufgabenbereiche und Pflichten GF /kaufm. Ltg. haben.

    @Thyra:
    schau mal hier:
    http://www.tv-zeilhard.de/wirueberuns/Stellenbeschreibung/stellen_geschaeft.htm
    http://www.djk-rhede.de/geschaeftsstelle.htm (ziemlich weit unten)

    Ansonsten hilft google weiter.

    @Christian: Ein Geschäftsführer kann sehr wohl Angestellter ODER Unternehmer sein:
    http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1126088044.1&d_start=5&topic=GmbHGF&topicView=GmbH-Gesch%E4ftsf%FChrer
    http://www.info-arbeitsrecht.de/GmbH-Geschaeftsfuehrer/gmbh-geschaeftsfuehrer.html

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Wenn es keinen Sinn macht, macht es Unsinn.

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