Freigabeverfahren für Gefahrstoffe2006-10-13T10:07:38+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Freigabeverfahren für Gefahrstoffe

Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 19)
  • Autor
    Beiträge
  • msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Forum,

    mir geht es um einen kurzen Erfahrungsaustausch zu diesem Thema:

    Wenn wir Gefahrstoffe oder Stoffe einkaufen, in denen Gefahrstoffe enthalten sind, müssen diese vorher ein Freigabeverfahren durchlaufen. Am Ende steht dann auch eine Betriebsanweisung (BA) für diesen Stoff zur Verfügung. Danach wird er eingesetzt und die BA wird vor Ort gebracht und die Mitarbeiter werden eingewiesen.

    Handhabt ihr das ähnlich?

    Wenn nun ein solcher Stoff sofort eingesetzt werden soll, noch bevor er die offizielle Freigabe erhalten hat und noch keine BA zur Verfügung steht, wie geht ihr dann vor?

    Sicherheitsdatenblatt kopieren => den Mitarbeitern, bei denen der Stoff eingesetzt wird zukommen lassen und anhand denen auf die Gefahren hinweisen, bis die BA zur Verfügung steht? Oder gibt es noch eine andere bessere Variante?

    Gruß msb

    — wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo,

    verstehe ich das richtig, daß ihr nicht freigegebene Stoffe in der Produktion einsetzt? Oder redest du hier von dem Entwicklungslabor..?
    Im ersteren Fall würde ich das ganze Verfahren mal überdenken…

    gruß, Rainaari

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Rainaari,

    ich habe mich wohl undeutlich ausgedrückt, sorry. Wir kaufen schon freigegebene Produkte wie z.B. Nitro.

    Bevor wir den Gefahrstoff aber einsetzen, durchläuft er, weil er ein Gefahrstoff ist, ein internes Freigabeverfahren.

    Ist damit meine Ausgangsfragerei klar?

    Gruß msb

    — wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —

    geändert von – msb on 13/10/2006 11:57:43

    Yipp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 186

    Moin,

    wir gehen auch so vor, allerdings wird bei Versuchsmengen, die über den Laborrichtlinien und/ oder -maßstab liegen, schon die Freigabeprozedur eingeleitet.

    Bis dann

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo msb,

    ich bin schon daovn ausgegangen, daß ihr Produkte mit Herstellerfreigabe einsetzt.. ,)

    Ich denke jedoch, wenn ihr den Stoff produktiv einsetzt, sollte er in jedem Fall das interne Freigabeverfahren durchlaufen haben (man beachte den Konjunktiv, in der Praxis läuft es ja leider oft anders…).

    In einem Entwicklungslabor sollte eine Unterweisung der Mitarbeiter anhand des SiDa und einer vorläufigen oder allgemeinen BA ausreichen, jedoch nicht in einer Produktionsumgebung. Hier sind die Anforderungen an die Mitarbeiter anders.

    Warum wollt ihr denn nicht freigegebene Produkte einsetzen? Ist das so unbedingt nötig? Ich denke hier auch an die Haftungsfrage, wenn mit dem neuen Gefahrstoff etwas passiert und keine BA vor Ort ist. Den Vorwurf der ‚groben Fahrlässigkeit‘ auszuräumen ist dann nicht mehr so leicht.

    Yipp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 186

    Moin,

    es kann durchaus vorkommen, dass ein Rohstoff von einem nicht zugelassenen Lieferanten beschafft wird, damit die Lieferfähigkeit sichergestellt wird. Der wirtschaftliche Schaden, bei Lieferunfähigkeit ist m. E. höher einzustufen als eine fehlende Freigabe.

    Wenn der Rohstoff der selben chemischen Gruppe zuzuordnen ist, sind dem Unternehmen somit die stofflichen Eigenschaften bekannt. Wir stellen nicht mehr für einen jeden Rohstoff eines Lieferanten eine BA aus, unsere Rohstoffe werden in chemische Gruppen zusammengefasst. Das erleichter den Verwaltungsaufwand.

    Bis dann

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Yipp:

    Da sehe ich kein Problem. Hinsichtlich der BA sollten Rohstoffe verschiedener Lieferanten identisch sein.

    Ich war davon ausgegangen, daß msb neue Stoffe einsetzt, für die halt noch keine BA vorhanden ist…

    gruß, Rainaari

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Yipp,

    ich will unser Verfahren auch so ändern, dass während der Testphase des Stoffes das Freigabeverfahren schon läuft. Unser externer Dienstleister benötigt 4 Wochen für die Erstellung einer BA.
    Das mit der Lieferfähigkeit in deinem 2. Posting trifft leider ab und zu den Nagel auf den Kopf.

    @ Rainaari

    um das mit der groben Fahrlässigkeit auszuräumen, habe ich doch oben das mit dem Einsatz von Sicherheitsdatenblätter erwähnt.

    Teilweise kann es sein, dass es noch gar keine BA dieser Art gibt.
    ————————————————————-

    Wir machen jährliche Unterweisungen über die Gefahrstoffe und dokumentieren diese. Macht ihr bei jedem Gefahrstoff von dem ihr dann die BA habt und einsetzt sofort eine schriftliche Unterweisung? (Hand aufs Herz)

    Gruß msb

    — wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Yipp,

    in der Produktion haben wir sehr selten neue Gefahrstoffe, die Belehrung erfolgt hier umgehend. Meist ändert sich ja irgend ein Prozeß, eine neue Maschine kommt oder was auch immer, sodaß eh eine Schulung fällig ist. In dem Rahmen kann man auch die neue BA mit abhandeln.

    Im Labor kommt sowas öfter vor, hier gilt eine allgemeine Labor-BA und eine kurze, mündliche Unterweisung auf den Gefahrstoff.

    Daher habe ich eben so auf dem Unterschied zwischen Labor und Produktion herumgeritten.

    so long und schönes Wochenende,

    Rainaari

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    @ all,

    habe die Diskussion mit Interesse verfolgt und komme nicht umhin, meinen Senf dazuzugeben.

    1. Es ist durchaus gängige Praxis (zumindest kenne ich das so von mehreren ChemieU.) sogenannte Sammel-BAs zu erstellen. Zielsetzung ist klar, bei gleichem Gefährdungspotential usw. muß man nicht alles einzeln erneut runterbeten.

    2. Wir machen nur für sogen. besonders gefährliche Stoffe stoffbezogene BA. Dabei können und wollen wir nicht solange warten, bis ein extern Beauftragter die Sache abgearbeitet hat. Ergo wir machen das selber!

    3. Das SDB ist ja gut und schön, aber leider sehr oft stark fehlerbehaftet. Insbes. bei den sogen. Hinweisen zum Umgang, Verhalten bei Kontamination, Schutzmittel etc. stellt man immer wieder eine sehr unzureichende Informationsdichte fest. Wir bemühen daher weitere Infoquellen wie GESTIS, GisChem usw..

    4. Wenn wir einen neuen Stoff einführen/verwenden, machen wir zunächst die entspr. Unterweisungen und die orientieren sich bei uns grundsätzlich an den zuvor erstellten BAs. Bei sogenannten Stoffaustauschen (neuer Lieferant) weisen wir die betroffenen MA darauf hin, dass sich die Verpackung (Aussehen…) geändert hat, der Stoff und alle damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen aber gleich bleiben.

    IsoMAn

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Frage zu dem Ablauf?
    Wer gibt die Stoffe frei?
    Ist da auch der Betriebsarzt im Boot? (Untersuchungspflichtige Stoffe)
    Toll wie das gehandhabt wird.
    Schönes Wochenende

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo zusammen,

    die Gefahrstoffverordnung sieht folgenden Ablauf vor:

    1. Stoffdaten besorgen (SDB, Datenbanken etc.)
    2. Gefährdungsbeurteilung erstellen
    3. Betriebsanweisung erstellen
    4. Mitarbeiter schulen
    5. Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
    5. In das Gefahrstoffverzeichnis integrieren
    6. Arbeiten können beginnen

    Meine Erfahrung:
    Sicherheitsdatenblatt ist vorhanden, Betriebsanweisung wird erstellt (meist kurz nach Arbeitsbeginn), die Unterweisung erfolgt, wenn der Stoff deutlich anders ist, als Vorgängerprodukte sofort, ansonsten bei der jährlichen GefStoffunterweisung.
    Die Gefährdungsbeurteilung wird erstellt, wenn Zeit dafür da ist (manchmal auch vorher).

    Dieses Prozedere habe ich schon bei mehreren Firmen so erlebt und kann – soweit es sich um gut ausgebildete Mitarbeiter handelt und ein vergleichbarer Stoff bereits eingesetzt wird – auch damit leben.

    Nichtsdestotrotz finde ich einen definierten Ablauf besser und erwarte den vor allem bei zertifizierten Unternehmen. Denn wie sonst sollen sich Managementsysteme vom Gewurstel in anderen Unternehmen unterscheiden, wenn nicht durch Rechtssicherheit.

    Eine gute Hilfe für alle Unternehmen, die sich einen schnellen Überblick über zu treffende Maßnahmen verschaffen wollen, bietet das Einfache Maßnahmenkonzept der BAUA, dass jetzt auch unter http://www.emkg.de online verfügbar ist. Es hat nur für Stoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) Gültigkeit und befasst sich ausschließlich mit toxikologisch begründeter Maßnahmenfestlegung. Es bietet aber einen schnellen Blick darauf, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter ok sind.

    Viele Grüße

    QMarc

    ____
    „Es gibt nur eines, was teurer ist als Bildung … keine Bildung!“ JFK

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo
    Auch ich schliesse mich denjenigen an, die gegen den Einsatz eine gefährlichen Stoffs ohne offizielle Freigabe und Begutachtung von geeigneten Verantwortlichen sind (Freigabestelle). Nicht jeder kann erkennen oder ohne Sicherheitsdatenblatt wissen, ob sich die neu eingeführten Stoffe eventuell krebserzeugend, oder sich schädigend auf das Erbgut auswirken. Nicht selten kommen Gesundheitsschäden erst nach Jahren ans Tageslicht und dann haben Sie ggf. Probleme die Unbedenklichkeit nachzuweisen.
    Bei uns kommt kein gefährlicher Stoff ohne Begutachtung und Freigabe der dafür speziell zusammengestellten Freigabestelle (einschließlich Werksarzt und Umweltbeauftragten) ins Haus – auch keine Muster, oder Laborware

    schönen Tag noch
    Lothar

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo an alle Ratgeber,

    ich bin sehr positiv überrascht, was zu diesem Thema doch alles zusammengekommen ist. Für mich ist der Fall nun doch ziemlich klar geworden und dies hilft mir unseren internen Ablauf weiter zu optimieren.
    Danke für alle Beiträge.

    Gruß msb

    — wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    @ pen_26, @ Q-marc,

    Bei der Selbsterstellung unserer BA`s sitzt natürlich der Werksarzt, FASI und Gefahrstoffbeauftragter mit im Boot. Bei uns gilt ein Stoff als freigegeben, wenn er in einer BA umgesetzt worden ist. Sorry, hatte vergessen dass anzufügen.
    Das Thema Gefährdungsbeurteilung läuft allerdings parallel dazu, da unsere FASI, W-Arzt und der Gefahrstoffbeauftragte hierzu doch etwas mehr Zeit benötigen. Ich pers. sehe dabei aber kein extrem hohes Risiko, da wir immer vom höchsten Gefährdungspotential bei den eingesetzten Stoffen, deren wesentlichen Charakteristiken zugegebenermassen hinreichend bekannt sind, ausgehen (Glücklichwerweise arbeiten wir zum überwiegenden Teil mit pulverförmigen Stoffen). Die entspr. Gefährdungsbeurteilungen sind i.d.R. nach 3 Monaten abgeschlossen.

    IsoMan

Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 19)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben