Hallo BL,
nach MPG §25 muss der Verantwortliche für das Inverkehrbringen unter Angabe des Medizinprodukts bei der Behörde gemeldet sein. Das betrifft dann auch Klasse I Produkte.
Im Formblatt zur Allgemeinen Anzeigepflicht sind auf Seite 3 die Angaben zum Medizinprodukt aufgeführt. Dort ist auch die Klasse anzugeben.
Rainer