Kundeneigentum2017-10-19T13:55:26+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Kundeneigentum

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    Beiträge
  • thoqm
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo,
    im Zuge der Umstellung auf die neue IATF 16949 wollen wir das Thema Kennzeichnung von Kundeneigentum (in dem speziellen Fall geht es um Werkzeuge) neu definieren.
    Wie ist die Norm unter Punkt 8.5.1.6, da genau zu verstehen? Muß eine Kennzeichnung physisch am Werkzeug angebracht sein, oder wäre es auch ausreichend den Eigentümer für das Werkzeuge in den Stammdaten des ERP-Systems zu führen.
    Hintergrund: Der Eigentümer kann ja mehrfach wechseln (zuerst der Unterlieferant, dann der Hersteller des Produkts, dann der Kunde…), und man könnte sich so das wilde Schilderwechseln am Werkzeug sparen und erst zum Schluß, wenn der Kunde bezahlt hat, das Eigentumsschild des Kunden anbringen.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo
    Frag mal beim Kunden nach, er hat sicherlich eine bestimmte Vorstellung wie er sein Eigentum gekennzeichnet haben will.
    Im Falle eines Konkurses macht es mehr Sinn, wenn das Eigentum des Kunden selbst angeschrieben ist, das erleichtert dem Kunden das zurückholen seines Eigentums.

    Gruss
    Carlos

    donald6556
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 36

    Hallo ,
    wenn das Eigentum des Kunden, wie in dem Fall Werkzeug ist, stimme ich Carlos Kunz zu,
    das es besser ist das Werkzeug selbst zu kennzeichnen. eine Ausweisung nur im ERP System reicht alleine nicht aus, es sei denn das die Werkzeuge so groß und unbeweglich sind, das diese nicht Transportiert werden können, dann ist das Risiko des Nichtauffindens auch nicht so gr0ß wie bei kleinen und leicht mobilen Werkzeugen ,die leicht abhanden kommen können.

    Gruß

    [:D]

    donald6556

    robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    Hallo,

    Also in diesem Fall ist es wohl auch Physisch , In der Regel bekommt ihr ja auch die Schilder von euren Kunden. Das hat später im Fall der Insolvenz auch eine Konkrete Bedeutung wie Carlos das richtigerweise schon erläutert hat :-)

    Leider mussten wir die späte Einsicht auch schon mit einer Hauptabweichung bezahlen. (IATF Audit)

    Grüsse robbob

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