Verfasste Forenbeiträge

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  • el_verde
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    als Antwort auf: Datenschutzforum #63015

    Hallo Evereve99,

    da gibt es leider relativ wenig. Ich schaue ab und an bei http://www.123recht.net vorbei, denn die haben u.a. eine Rubrik Datenschutz. Hier bekommt man i.d.R. auch gute und qualifizierte Fragen.

    Wenn Du keine Rechtsberatung brauchst, dann Frage doch einfach hier. Auch wenn es ein QM-Forum ist, so hat bestimmt niemand etwas dagegen, wenn hier auch Fragen zum Datenschutz gestellt werden.

    Gruß aus dem sonnigen Süden der Republik

    el verde

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    el_verde
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    als Antwort auf: SQAS #62017

    Hallo evereve99,

    ich oute mich jetzt: Du bist hier nicht der einzige Logistiker mit einem Speditionsbetrieb [8D] im Hintergrund – nur lagern und tranportieren wir Lebensmittel und kein Gefahrgut.

    Trotzdem „durfte“ ich mich vor ca. 9 Jahren mal mit dem Thema SQAS beschäftigen, da wir einige Direkttransporte (FTL) Gefahrgut im temperaturgeführten Bereich hatten. Nachdem wir unser SQAS Zertifikat hatten, hat es die Chemiekunden nicht mehr interessiert und wir haben das Zertifikat dann „auslaufen“ lassen.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    el_verde
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    Hallo Vivian,

    ich bin kein Jurist, aber mit dem Unterschreiben des Vertrages (hier wahrscheinlich ein Werkvertrag = Herstellung eines Werkes gegen Entgelt) werden i. d. R. auch die geltenden AGB vereinbart. Da wir in D Vertragsfreiheit haben und der Lieferant mit der Unterschrift die AGB anerkennt, gilt sie als vereinbart – sofern sie nicht gegen geltendes (zwingendes) recht oder gegen die sog. guten Sitten verstossen.

    Stellt der Lieferant nun in den Vertragsverhandlungen fest, dass die geforderten AGB durch seine Versicherungspolice nicht abgedeckt sind, sollte er dringend mit seiner Versicherung sprechen, umn diese Risiken zu versichern. Macht er es nicht, kann die Versicherung im Schadenfall die Zahlung verweigern, wenn der Schaden durch die Police nicht abgedeckt ist.

    Ob Euer Vertrag – egal in welche Richtung – nun eine einseitige Benachteiligung darstellt und ob der Vertrag damit komplett oder nur in Teilen rechtsungültig ist, läßt sich mit den vorhandenen Infos eh nicht klären. Dies solltest Du durch Euren Rechtsbeistand klären lassen.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    el_verde
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    Hallo Vivian,

    eigentlich ist das Thema ganz einfach:

    Grundsätzlich habt ihr doch AGB die Bestandteil der Verträge sind bzw. sein sollten. Euer Versicherungsschutz sollte doch mind. diese AGB abdecken. Wenn nicht, wäre das schon grob fahrlässig.
    Sollten jetzt weitergehende Vereinbarungen, wie in Deinem Beispiel längere Haftungszeiten (Verjährungen) vereinbart werden, sollten diese mit den Versicherungen abgestimmt und entsprechend kalkuliert werden. Wenn ihr längere Verjährungsfristen vereinbart und die Versicherung kennt diese nicht, hat die Versicherung natürlich das Recht, die Haftung (Zahlung) zu verweigern, da diese ja nicht Gegenstand der Versicherungspolice sind.

    Genauso verhält es sich, wenn in Euren Versicherungsverträgen steht, dass eine WE-Prüfung stattfindet, und ihr diese nicht durchführt.

    el verde

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    el_verde
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    Ein wenig muss ich auch noch. Ich schließe mich den allgemeinen Wünschen an und denkt immer dran, die Antwort lautet: 42

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    el_verde
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    Hallo Michael,

    mit 7 Jahren hast Du ein Problem, denn seit dem 1. Dezember 2010 gilt das neue Sicherheitsdatenblatt!

    Der Anhang II der REACH-Verordnung, der das Sicherheitsdatenblatt (SDB) regelt, wurde wegen der GHS-/CLP-Verordnung komplett geändert, so dass jetzt neue Formatvorgaben und Pflichtinhalte gelten. Diese sollten die SDB enhalten.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    el_verde
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    Hallo Barbara,

    die Fakten bei uns:

    – 1.000 Mitarbeiter in 2 Firmen
    – 30 Niederlassungen + Zentrale gesamt in D
    – In der Zentrale 2 QM´ler – Verantwortlich für QM in allen Niederlassungen und der Zentrale
    – In jeder Niederlassung ein „Teilzeit-QM“ zur Unterstützung vor Ort.

    Zertifizierungen nach 3 Standards

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    el_verde
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    als Antwort auf: OT: Spiegel 34/2012 #61360

    Die Online suche brachte nur, dass ich den Bericht kaufen kann – und das wollte ich vermeiden ;-)

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    el_verde
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    Hallo zusammen,

    der AEO und der „Terrorismuskram“ für Luftfrachtsendungen bzw. Anlieferungen an einen Flughafen sind leider unterschiedliche Dinge.

    AEO = zugelassener Wirtschaftsbeteiligter:

    Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten kann in drei Varianten durch den Zoll erteilt werden:
    – AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO C)
    – AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO S)
    – AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“ (AEO F)

    Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen.

    Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ergeben sich im Wesentlichen aus dem Artikel 5a Zollkodex.

    Weitere Informationen und den „Anforderungskatalog“ gibt es unter http://www.zoll.de

    LBA – bekannter Versender / Lieferant

    Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen sowie entsprechende nationale und europäische Rechtsvorschriften erarbeitet worden. Die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ist in diesem Rahmen für die Überwachung der sicheren Lieferkette (u.a. reglementierte Beauftragte, bekannte Versender) sowie für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch die Luftfahrtunternehmen verantwortlich.

    Die Anforderungen finden sich in diversen EU-VO wieder (300/2008 , 185/2010 etc)

    Weitere Informationen gibt es unter http://www.lba.de

    Das LBA untersteht dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Der Zoll untersteht dem Bundesministerium für Finanzen. Das hat zur Folge, dass eine AEO-S oder AEO-F Zulassung das LBA als Zulassung nicht anerkennt!

    Kurz auf den Punkt gebracht:
    AEO = Zoll
    LBA = Luftsicherheit

    Ob eine Sendung am Flughafen durch den Scanner muss oder nicht, hat nichts mit der Größe der Sendung bzw. des Scanners zu tun, sondern ob der Versender oder Anlieferer am Flughafen die Zulassung als bekannter Versender bzw. Lieferant hat.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    geändert von – el_verde on 16/05/2012 10:35:36

    el_verde
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    als Antwort auf: Ist es das wert? #60943

    Hallo qualyman,

    es kommt zwar selten vor, aber ich muss Dir widersprechen: Das wichtiste was wir haben ist unsere Gesundheit. Kein Job der Welt ist es wert, diese auf´s Spiel zu setzten.

    el verde

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    el_verde
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    Hallo Ramona,

    in § 4f Abs. 2 steht: „Zum DSB darf nur bestellt werde,. wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt […]“

    Daraus läßt sich ableiten, dass ein DSB, der Leiter EDV ist, in einen Interessenkonflikt kommt und die Zuverlässigkeit damit nicht in Frage gestellt ist. Die Bestimmungen über den DSB bringen den Gedanken einer qualifizierten Selbstkontrolle zum Ausdruck. Daraus folgt dann, dass bestimmte Personunen, unabhängig von iher Fachkunde und Zuverlässigkeit nicht zum DSB bestellt werden dürfen (GF, Vorstand), da hier sonst keine Selbstkontrolle mehr vorhanden ist. Darüber hinaus sollen somit keine Personen zum DSB bestellt werden, bei denen ein Interessenkonflikt besthen kann.

    Du mußt hier unterscheiden zwischen müssen und sollen ;-)

    Im Gesetzestext wirst Du die Nennung des Leiter EDV nicht finden. In unserer Rechtssprechung ist es nun mal so, dass Gesetze und Verordnungen verabschiedet werden, und die Gerichte mit ihren Urteilen die Durchführung konkretesieren. daraus ergibt sich dann (einfach gesprochen) die Kommentare zu den Gesetzen, die ich in diesem Fall genutzt habe.

    el verde

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    el_verde
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    Hallo,

    der EDV-Leiter kann schon zum DSB beauftragt werden, allerdings setzt dies voraus, dass die GF nachweisen kann, dass niemand anderes zum DSB beauftragt werden kann.

    Es gilt aber die allg. Auffassung der Aufsichtsbehörden, dass der EDV-Leiter, der Vertriebsleiter oder die GF selber hier in einen Interessenkonflikt geraten und aus diesem Grund nicht zum DSB bestellt werden sollten. (vgl. Gola/Schomerus Kommentar zum BDSG 10. Auflage S. 179 zur Rn 26)

    el verde

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    el_verde
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    als Antwort auf: weihnachtsgrüße #60632

    Ich bin zwar auch nur noch unregelmäßig hier im Forum unterwegs, aber trotzdem wünsche ich Euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neues Jahr

    el verde

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    el_verde
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    Wann merkt eigentlich ein Unternehmensberater, dass er einen Unternehmensberater braucht?

    el verde

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    el_verde
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    Hallo Mr.Idea,

    ich vermute mal, dass Euer Kunde die Hochdruckreinigerspritzpistole in einem Bereich einsetzen will, in dem mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird (zur Reinigung und/oder Desinfektion des Bereiches).

    Wenn dem so ist, geht es Eurem Kunden wahrscheinlich darum, dass er sicherstellen muss, das keine Gesundheitsgefahr durch seine produzierten/verarbeiteten Lebensmittel durch Kontamination ausgeht. Eine Kontamination könnte z. B. durch Fremdteile, die sich z. B. von einer Hochdruckreinigerspritzpistole gelöst haben, erfolgen. ;-) Die Wahrscheinlichkeit muss aber der Lebensmittelunternehmer beurteilen.

    Ihr könnt also Eure Produkte gar nicht HACCP oder FDA (Food and Drug Administration der USA) herstellen. Derjenige, der Euch soweas fragt, hat imho keine Ahnung, wovon er redet.

    Frage also am Besten mal nach, was er genau mit dieser Frage bezweckt, und wo er Eure Produkte einsetzten will.

    Wenn ich um mich herum nur Pfeifen sehe, habe ich dann einen Tinnitus im Auge?

    el verde

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