Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO zollzertifiz2012-05-15T14:59:55+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO zollzertifiz

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Ich weiß das dies kein QM oder QS Thema ist, ich gehe aber davon aus das viele meiner Mitstreiter hier auch davon betroffen sind. Die EU fordert für Firmen die Luftfracht versenden bis März 2013 eine Zertifizierung nach AEO. Hat jemand von euch den Fragekatalog aus dem Dokument als Datei zum bearbeiten? Vielleicht ist ja auch jemand im Forum der sich auch gerade damit beschäftigen muss.

    Gruß
    Michael

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Ach du Sch*****

    Das ist doch dieser Terrorismuskram, oder?

    Hatte während meiner aktiven Zeit mal ne Anfrage auf dem Tisch, da aber das Volumen bei der Luftfracht so gering war haben wir das abgelehnt, da:
    1) Der Aufwand viel zu hoch ist
    2) Man sehr viele Daten, auch finanzieller Art, dem Zoll(!!!!) offenlegen muss und
    3) das bis dato kein Muss war.

    Hat sich das mittlerweile geändert? Soweit ich weiß ist das nur ne Richtlinie.

    Aber vielleicht helfen dir diese Links ein wenig

    http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/international/Anhaenge/AEO-Selbstbewertungsfragebogen-mit-Antworthinweisen-vom-DIHK.pdf

    http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/international/Anhaenge/Selbstbewertungsfragebogen-Ausfuellhinweise.pdf

    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zugelassener-Wirtschaftsbeteiligter-AEO/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html

    Ein Glück dass ich Rentner bin….

    ______________________

    Unverständlichkeit ist noch lange kein Beweis für tiefe Gedanken.

    M. Reich – Ranicki

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Dino!

    Schon fast die richtige Richtung. Aber das ist der Fragebogen zur Selbstbewertung. Ich suche den aus Teil II Abschnitt I der AEO Richtlinie. In der Richtlinie habe ich Ihn als PDF Datei. Aber unsere EDV kann die PDF nicht verarbeiten, so das ich mit dem Fragebogen arbeiten kann. Übrigens sind jetzt zur Zertifizierung auch Schulungen gefordert, von 4 h bis 35 h. Mitarbeiter für jede Schicht etc. etc.

    Gruß
    Michael

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Der Wahnsinn nimmt wohl kein Ende?

    Wie ich sagte… lohnt sich das für euch überhaupt?

    ______________________

    Unverständlichkeit ist noch lange kein Beweis für tiefe Gedanken.

    M. Reich – Ranicki

    Qlaus
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 49

    Hallo,

    ihr liegt nur teilweise richtig.
    AEO ist rein „zollgesteuert“ und nur eine Teilmenge der Forderungen des LBA (Luftfahrt Bundesamt) bei der Zertifizierung zum „bekannten Versender“.

    Wer braucht das? – Leider jeder der Luftfracht produziert, die durch keinen Scanner am Flughafen passt.

    Qlaus

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo zusammen,

    der AEO und der „Terrorismuskram“ für Luftfrachtsendungen bzw. Anlieferungen an einen Flughafen sind leider unterschiedliche Dinge.

    AEO = zugelassener Wirtschaftsbeteiligter:

    Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten kann in drei Varianten durch den Zoll erteilt werden:
    – AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO C)
    – AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO S)
    – AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“ (AEO F)

    Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen.

    Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ergeben sich im Wesentlichen aus dem Artikel 5a Zollkodex.

    Weitere Informationen und den „Anforderungskatalog“ gibt es unter http://www.zoll.de

    LBA – bekannter Versender / Lieferant

    Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen sowie entsprechende nationale und europäische Rechtsvorschriften erarbeitet worden. Die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ist in diesem Rahmen für die Überwachung der sicheren Lieferkette (u.a. reglementierte Beauftragte, bekannte Versender) sowie für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch die Luftfahrtunternehmen verantwortlich.

    Die Anforderungen finden sich in diversen EU-VO wieder (300/2008 , 185/2010 etc)

    Weitere Informationen gibt es unter http://www.lba.de

    Das LBA untersteht dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Der Zoll untersteht dem Bundesministerium für Finanzen. Das hat zur Folge, dass eine AEO-S oder AEO-F Zulassung das LBA als Zulassung nicht anerkennt!

    Kurz auf den Punkt gebracht:
    AEO = Zoll
    LBA = Luftsicherheit

    Ob eine Sendung am Flughafen durch den Scanner muss oder nicht, hat nichts mit der Größe der Sendung bzw. des Scanners zu tun, sondern ob der Versender oder Anlieferer am Flughafen die Zulassung als bekannter Versender bzw. Lieferant hat.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    geändert von – el_verde on 16/05/2012 10:35:36

    Ralf_68
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 15

    Hallo,
    um auf den ursprünglich angefragten Fragebogen zurückzukommen!
    Das gute Stück nennt sich „Sicherheitsprogramm“.
    Dieses Werk ist als Verschlußsache definiert und nur beim LBA erhältlich, nachdem man eine Verpflichtungserklärung http://www.lba.de/SharedDocs/download/Formulare/S/bekannteVersender/VerpflichtungMbV_word.doc?__blob=publicationFile abgegeben hat.

    Ich kann dieses Buch empfehlen http://www.amazon.de/Bekannter-Versender-Herausforderung-Unternehmen-10-Punkte-Plan/dp/3846200727

    ==> Wir sind gerade mitten in den Aktivitäten, ist sehr spannend!!!

    Gruß
    Ralf [url=http://[/url]]

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben