Frage zu Sicherheitsdatenblätter2012-10-08T14:57:34+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Frage zu Sicherheitsdatenblätter

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    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Kurze Frage: Gibt es eigentlich irgendeine Vorschrift die besagt, wie alt meine Sicherheitsdatenblätter im Gefahrstoffkataster / Betrieb sein müssen / dürfen? Ich pendel da momentan zwischen 1 und 7 Jahren.

    Gruß
    Michael

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo Michael,

    mit 7 Jahren hast Du ein Problem, denn seit dem 1. Dezember 2010 gilt das neue Sicherheitsdatenblatt!

    Der Anhang II der REACH-Verordnung, der das Sicherheitsdatenblatt (SDB) regelt, wurde wegen der GHS-/CLP-Verordnung komplett geändert, so dass jetzt neue Formatvorgaben und Pflichtinhalte gelten. Diese sollten die SDB enhalten.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    ich weiß das ein Hersteller verpflichtet ist seinem Kunden einmal im Jahr ein aktuelles SDB zur Verfügung zu stellen. Außerdem weiß ich das die Hersteller alle Ihr SDB einmal jährlich aktuallisieren müssen bzw. auf Aktuallität prüfen müssen. Somit denke ich das die SDB in deinem Kataster einmal jährlich zumindest auf Aktuallität geprüft werden sollten. Mach ich übrigens genauso. Ich speichere die aktuellen SDB in der EDV ab. Inhaltlich ändert sich selten was.
    Das dummer ist nur leider habe ich keine Quellenangaben mehr woher mein Wissen stammt. :-(
    Hoffe das hilft wenigstens ein bischen.

    Gruß: Mr.Idea

    kugi
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 79

    Hallo Michael,
    hier auch noch ein paar Infos von mir: Alle SDB müssen so wie es schon el verde geschrieben hat nach der neuen Reach-Verordnung erstellt werden: VO (EG)1907/2006. Diese gilt seit 1.6.2007 und die Übergangsfrist endete am 1.12.2010. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle für Gefahrstoffe erstellten SDB der neuen VO entsprechen. In Zukunft müssen die SDB geändert werden wenn: sich die Einstufung ändert und dann auch sofort neu an die Kunden verschickt werden oder eine Beschränkung erlassen wird. Alle Ersteller der SDB müssen diese 10 Jahre aufbewahren. Für Nichtgefahrstoffe müssen keine SDB erstellt werden. Wird es troztdem getan, MÜSSEN diese auch genau nach der Reach-VO erstellt werden. Der Ersteller ist nach der neuen VO verpflichtet einmal im Jahr eine Überprüfung zu machen. Aber er ist nicht verpflichtet, wenn es keine relevanten Änderungen gibt, dem Kunden ein neues SDB zu schicken.
    Ich hoffe die Infos sind hilfreich.
    Eine gute Zeit für alle
    kugi

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