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  • Yipp
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    als Antwort auf: ISO9001:2007 #48941

    Moin Systemmanager,

    bzgl. des Punktes 7.6 Verifizierung und Konfigurationsmanagement für Software, was soll darunter verstanden werden? Hast Du evtl. nähere Informationen? Rückt nun die EDV mehr in den Mittelpunkt?

    In der 2000 Revision steht: Bei Verwendung von Rechnersoftware zur Überwachung und Messung der Erfüllung festgelegter Anforderungen muss die Eignung dieser Software für die beabsichtigte Anwendung bestätigt werden. Dies muss vor dem Erstgebrauch und, wenn notwendig, auch später bestätigt werden.

    . . . dieses wird im allgemeinen durch die Anwendung bestätigt.

    Was soll in der 2007 Revision darunter verstanden werden?

    Yipp
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    Moin Pranne,

    aus meiner Erfahrung kann ich Dir empfehlen, dass nicht zuviele Leute in so einer Tabelle eine Vollzugriff haben sollten, dann wird diese Übersicht häufiger „Zerschossen“, es fehlen dann Hyperlinks etc. Sehr hilfreich ist bei Excel und Word die Änderungsverfolgung. Wir Arbeiten nun knapp ein 1/2 Jahr damit und haben gute Erfahrungen damit gemacht.

    Bis dann

    Yipp
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    Moin Pranne,

    so eine Excelliste ist als Basis ganz gut, es müssen m. E. die Steuerungsgrößen wie Auftrags-/ Projektnummer, Datum, Kunde, Artikelnummer/ -bezeichnung etc. hinein. So eine Übersicht ist dann hilfreich, wenn diese als Informationspool dient, also ein Bezug zu allen einzelnen Punkten in einer Zeile herstellt.

    Bis dann

    Yipp
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    als Antwort auf: Validierungsmasterplan #48914

    Moin,

    wenn ihr im Maschinenbau tätig seit, werden die Maschinen häufig auf Kundenwunsch angefertigt oder werden eure Maschinen aus dem „Regal“ verkauft? Dies soll heißen, eine Maschine ist wie die andere.

    Nach meinen Erfahrungen wird dann ein Probelauf im Werk vor der Auslieferung gemacht. Dieser Probelauf bestätigt dann, dass die Anforderungen eingehalten und umgesetzt sind. Beschreibt einfach diese Vorgehensweise, evtl. noch die Dauer des Probelaufes, ein Abnahmeprotokoll vom Kunden usw.

    Bis dann

    Yipp
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    als Antwort auf: Norm gültig oder nicht? #48802

    Moin,

    wenn beide Normen noch ihre Glütigkeit besitzen, ist dieses doch eine „sportliche Herausforderung“ für euren Einkauf.

    Wenn die DIN 2413 euren Bedarf genau beschreibt, solltet ihr versuchen das auch entsprechend zu bekommen. Vielleicht hat euer Einkauf noch weitere Lieferanten in seinem Stamm, der Markt sollte doch dafür vorhanden sein.

    Bis dann

    Yipp
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    Moin,

    nach meinem Kenntnisstand setzt man eine Frist, um nach dessen Ablauf, den Kunden keine Möglichkeit mehr zu geben Schäden geltens zu machen. Denn die 2 Jahre Gewährleistungsfrist gelten auch noch am letzten Tag der angegebenen Frist.

    Wobei wiederum die Haltbarkeitsfrist nur bis zum angegebenen Datum gilt.

    Eine Lebensdauer anzugeben ist m.E. nicht Glücklich gewählt. Mache Dinge haben eine Lebensdauer von X-Jahren.

    Aber, ich bin kein Rechtsanwalt, dort sollte evtl. eine Anfrage gestartet werden.

    Bis dann

    Yipp
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    Moin,

    nach meinem Verständnis kann von einer Hierachie keine Rede sein, da alles ineinander Spielt. Wie kann ich ein Umweltprogranmm festlegen wenn mir die Umweltaspekte oder die Sicherheitsrisiken nicht bekannt sind?

    Ein Sicherheits- bei uns Gefahrstoffkatster legt man schon aus versiedenen anderen Gründen an.

    Was nützen mir Umweltaudits, wenn ich das k.o.- Kriterium der Erfassung und Bewertung der Umweltaspekte nicht vorlegen kann.

    Nach meiner Auffassung ist es ein neues Schlagwort der externe Auditoren. Bei unserer Rezertifizierung im Juni, fingen unsere Externen mit „Legal Complince Audits“ an. Eine Voraussetzung für die 14001 ist ja die Bewertung und Einhaltung der Rechtsvorschriften. Die 14001 wurde bereits 1999 eingeführt und stetig überwacht.

    Wenn ihr es nicht mehr „Wegdrücken“ könnt, macht Euch gedanken und stellt fest, dass alles miteinander zusammen hängt, dokumentiert dieses und übergibt Eure Entscheidung.

    Nach meinem bisherigen Kenntnisstand kann dieses höchsten zu einem Hinweis führen, aber keiner Abweichung. Wenn dies zu einer Abweichung führen sollte, würde ich den Auditor in „Frage“ stellen.

    Bis dann Yipp

    Yipp
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    als Antwort auf: VDA 6.4 – Fehlerkosten #48091

    Moin,

    nach meinen Erfahrungen ist es im Bereich des Sondermaschinenbaus schwer die Kosten zu erfassen. Vor Jahren habe ich mal in einer ähnlichen Firma gearbeitet. Dort wurden die Kosten für die Nacharbeit so definiert. Unter Nacharbeit fallen die Kosten nach der Übergabe an den Kunden, so z.B. vor Ort Besuche, nachträgliche Änderungen etc.

    Ausschuß gab es nur, wenn die Materialien nicht anderweitig verwendet werden konnten, dieses gab es so gut wie nie, außer z.B. es wurde ein Motor falsch berechnet und dieser ist dann „durchgeknallt“.

    Viel wichtiger waren die Kosten zu erfassen, die nach dem Vertragsabschluß entstanden. Also die Änderungswünsche des Kunden während der Umsetzung Projekts und vor der Übergabe.

    Bis dann

    Yipp
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    Moin Michael,

    ist nur eine Idee, wie wäre es mit einer Gitterroste die oben mit Schaumstoff o.ä. überzogen ist. Einen Hersteller kann ich Dir aber nicht nennen.

    Bis dann

    Yipp
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    als Antwort auf: legal compliance audits #47938

    Moin Pen_26,

    die Umweltaspekte haben wir bereits ermittelt, bewertet, daraus auch Maßnahmen mit Terminen und Verantwortlichkeiten abgeleitet. Dieses Paket ist „Rund“.

    Bis dann

    Yipp
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    als Antwort auf: legal compliance audits #47934

    Moin,

    @ Lothar
    Im Hinblick auf die ISO 14001 wurde eine neue Richtlinie durch den europäischen Zertifiziererverband an die externen Auditoren herausgegeben, die den Spielraum für die Auditoren zur Beurteilung der Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben eingrenzt. Wir haben den Eindruck, dass durch die „legal complaince audits“ die externen Auditoren entlastet werden sollen. Führt man diese Audits durch, muss der externe nicht mehr so genau hinsehen und kann sich darauf „berufen“.

    @ Marc
    Richtig, es geht um diese Frage. Die internen Audits bei den geseztlich Beauftragten wurden durchgeführt und in Auditberichten festgehalten. Weiterhin berichten die „gesetzlichen“ sofort und zusätzlich schriftlich, in Form eines Jahresberichtes, der Geschäftsführung.
    Außerdem wurde ein Kataster für die Genehmigungen und Nebenbestimmungen vorgestellt. Dieses wurde sich während des Audits auch angesehen und für gut befunden.

    @ All
    Vermutlich haben wir in unserem Review nicht explizit genug darauf hingewiesen, dass wir Gesetzeskonform arbeiten.

    Bis dann

    Yipp
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    Hallo Wolfgang,

    es gibt diesen Protegee auch in anderen Unternehmen, unser „Rezept“ ist diese Leute mit „Sonderaufgaben“ zu beschäftigen, bei denen Sie nicht „kaput“ machen können. Also mit Projekten beschäftigen die sowieso nicht umgesetzt werden.

    Bis dann Yipp

    Yipp
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    Moin,

    eines unserer Tochterunternehmen ist nach VDA 6.4 zertifiziert. Dieses Unternehmen stellt Kerne für die Gießerei her. Die Gießereien sind entweder direkt die Autohersteller oder auch Gießereien die die Autohersteller mit Motorenblöcke, Flegen, Krümmer etc. beliefern.

    Die Sandkerne sind nach dem Abguß verloren und körperlich nicht mehr vorhanden. Das Negativ, geht somit nur mit der Außenkontur in das spätere Gußstück ein.

    Man kann auch sagen, dass die späteren Hohlräume in den Körpern, auch als Produktionsmittel für die Herstellung des Endproduktes notwendig sind.

    Einen eigenen Werkzeugbau gibt es übrigens nicht, die Werkzeuge werden von einem Modellbauer hergestellt. Die Modellbauer sind „Kleinstbetriebe“ ohne Zertifikat.

    Bis dann

    Yipp
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    Moin Andy,

    sind denn Eure Waage und die des Kunden im selben Wägebereich?

    Bis dann

    Yipp
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    als Antwort auf: IT-Sicherheitshandbuch #45627

    Moin,

    gehe mal auf die Webside vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik http://www.bsi.bund.de

    Da findet man einiges zu Richtlinen und so.

    Bis dann

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