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  • Vivian
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    als Antwort auf: CE Kennzeichnung #26051

    Hallo,

    ich kenne die CE-Kennzeichnung nur im Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie 98/37/EG und der Niederspannungsrichtlinie.

    In der Maschinenrichtlinie + Anhänge ist der Begriff „Maschine“ genau definiert und festgeschrieben, welche Maschinen nach welchem Verfahren zu kennzeichnen sind.

    Auf jeden Fall muss eine komplette Gefährdungsanalyse durchgeführt werden, die Betriebsanleitung geprüft werden. Anschließend wird die Konformitätserklärung ausgefüllt. Erst dann darf der „Kuckuk“ auf dem Typenschild angebracht werden.

    Für sog. „gefährliche Maschinen“ , wie z. B. Kettensägen oder Pressen etc., ist ein extra Verfahren erforderlich. Hier müssen zuständige dritte Stellen, welche zu ermitteln sind, in die Konformitätserklärung einbezogen bzw. damit beauftragt werden.

    Für sogen. „ungefährliche Maschinen“ darf der Hersteller die Konformitätserklärung in eigener Verantwortung erstellen. Maschinen in diesem Sinne sind z. B. Sondermaschinen, die nicht durch gesetzliche Regelungen erfasst sind.

    Im Internet finden sich ganz nützliche Unterlagen zur Information. Der VDI bietet auf seiter Internetseite interessante Hinweise und eine Normrecherche an.

    Viel Spaß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Risikomangement #26023

    Hallo Alblondie,

    Risikomanagement allgemein ist ein gigantisches Betätigungsfeld. Die Vorlagen von DQS Impact kenne ich leider nicht.

    Versuche als 1. Schritt die Risiken in Gruppen zu gliedern z. B.:
    – Produktrisiken
    – Umweltrisiken
    – Sicherheitsrisiken (Arbeitsschutz)
    – Finanzielle Risiken
    – personelle Risiken
    – Beschaffungsrisiken
    – rechtliche Risiken (z. B. Vertragsrisiken)
    – technische Risiken
    – Forschungs- und Entwicklungsrisiken
    – Qualitätsrisiken – Reklamationsrisiken
    (Rückrufe)
    – Vertriebsrisiken (Marktrisiken)

    Manche dieser Risiken sind durch die Gesetzgebung abgedeckt, andere obliegen eurer Kompetenz.
    Als 2. Schritt versuche sinnvolle Grenzen für deine Arbeit zu ziehen – wo beginnst du, was ist am wichtigsten für das Unternehmen?

    Unternehmensrisiken speziell für den Maschinenbau sind abhängig von eurem Produkt. Wenn ihr selbst komplizierte, hoch innovative Maschinen entwickelt, habt ihr sicher beachtbare Entwicklungsrisiken. Werden von euch Maschinen gebaut und in Verkehr gebracht, begebt ihr euch bereits in den gesetzlichen Bereich – Maschinenrichtlinie. Die Risiken eines reinen Entwicklungsdienstleisters unterscheiden sich deutlich von einem Unternehmen, welches die Maschinen auch noch baut.

    Weiter gesponnen: Werden beim Bau der Maschinen z. B. wassergefährdende Stoffe eingesetzt, erweitern sich die Risiken u. U. um relevante Umweltaspekte und damit befindet ihr euch bereits wieder im gesetzlich geregeltem Bereich.

    Das Thema Risikomanagement ist zu komplex, ohne ausreichende Kenntnisse über euer Unternehmen und eure Produkte eine erschöpfende Antwort zu geben.

    Schöne Grüße

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: VA und AA #25973

    Hallo Dan,

    1. Die Doku-Pyramide ist nicht vorgeschrieben. Sie hat sich wohl in der Praxis als zweckmäßig erwiesen. Ich kann bestätigen, das ist sie.

    2. Verfahrensanweisungen hebe ich 6 Jahre auf – zwei Zertifizierungszyklen sind mehr als ausreichend. Spezielle Arbeitsanweisungen, mit deren Hilfe nachzuweisen ist, wie ein Produkt geprüft wurde, werden 30 Jahre aufgehoben – aufgrund Produkthaftung und Haftung aus 823 BGB.

    3. Es gibt keinerlei Forderungen, wie viele Verfahrensanweisungen erforderlich sind.

    Grundsätzlich:
    Verfahrensanweisung = Wer tut Was Wann im Unternehmen?

    Arbeitsanweisung = Wie wird etwas getan?

    Die Anzahl der Verfahrensanweisungen habe ich an der Anzahl der Hauptprozesse oder übergeordneten Prozesse im Unternehmen festgemacht. Die inhaltlich zur jeweiligen VA gehörenden Teilprozesse (AA) ergeben sich beinahe von selbst.

    Beispiel:
    Hauptprozess: Beschaffung (VA)
    Teilprozess: Wareneingangsprüfung (AA)
    Lieferantenbewertung (AA)
    Lieferantenaudit (AA)

    usw. usw.

    Übrigens die 13485 ist die Qualitätsnorm des Medizinbereiches und soweit ich gesehen habe, sind alle Forderungen der 9001 enthalten.

    Viel Erfolg

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Wolfgang,

    könnte der QM-Leiter des Kunden möglicherweise ein Produkt-Audit meinen?

    Ich meine, Konstruktions-, System- und Prozess-FMEA sind mehr als genug. Ich kenne jedenfalls keine spezielle Produkt-FMEA, deren Anforderungen nicht bereits durch die anderen drei Varianten abgedeckt wären.

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Werksnormen #25761

    Hallo,

    uns bleibt derzeit vor allem bei den großen Automobilkonzernen nur die Möglichkeit, vor Absendung der Auftragsbestätigung die gültige Norm zu recherchieren und in der AB anzugeben.

    In der Auftragsrealisierung wird es jedoch kritisch, wir werden verpflichtet, uns auf dem aktuellen Stand zu halten. Das macht häufig Probleme. Die auf der B2B-Plattform befindlichen Kundennormen sind auch nicht immer aktuell und ich muss trotzdem nach Gefühl die Fachabteilung kontaktieren.

    Also wer eine bessere Lösung vor allem bezüglich der Automobilkonzerne gefunden hat, ich bin ganz ohr.

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Mario,

    ich kenne nur die Anforderungen bei sicherheitsrelevanten Serienteilen.

    Bei sicherheitsrelevanten Serienteilen muss die Rückverfolgbarkeit während der gesamten Lieferkette gewährleistet werden, d. h. zurück bis zum Materiallieferanten.

    Ich muss sicherstellen, dass ich die entsprechende Charche meines Lieferanten der ausgelieferten Charche meines Produktes zuordnen kann. Ist z. B. ein Materialfehler aufgetreten, der erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Lieferkette bemerkt werden kann, muss ich unbedingt wissen, welche Charchen ich mit dem falschen Material ausgeliefert habe.

    Meiner Ansicht nach reicht eine eindeutige Rückverfolgbarkeit der einzelnen Charchen innerhalb der eigenen Firma zum Vorlieferanten.

    Kleiner Tipp:

    Ich bin von einem Finalisten schon einmal durch eine FMEA zur Vermeidung des Charchen-Mix gejagt worden. Letztendlich muss der Finalist bei fehlerhaften Teilen die richtigen Fahrzeuge zurückrufen und im Interesse aller den Aufwand und Kosten mindern. Solche Verfahren sind durchaus berechtigt.

    Welche Spielräume es bei nicht sicherheitsrelevanten Teilen gibt, kann ich leider nicht einschätzen.

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Ablauforganisation #25735

    Hallo Tanja,

    die Darstellung der Ablauforganisation ist so individuell wie es unterschiedliche Unternehmen gibt.

    Die dreiteilige Darstellung von Managementprozessen, Wertschöpfenden Prozessen (Kernprozesse) und Unterstützenden Prozessen (interne Dienstleistungen) lässt sich in jedem Unternehmen strukturieren.

    Diese Klassifizierung wird in den meisten Unternehmen so vorgenommen. Die Darstellungsform ist deiner Kreativität überlassen. Ein Forumsteilnehmer hat von einer Darstellung als Getriebe berichtet. Ich arbeite mit einer schematischen und nüchternen Visio-Darstellung.

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: BR Pausenregelung #25731

    Hallo Jaqi,

    euer Betriebsrat schein tatsächlich arg hinterher zu hinken. Wieso ist es deine Aufgabe (ich nehme an, du bist für QM verantwortlich), dir den Kopf über Pausenzeiten zu zerbrechen!!!!????

    Das soll doch bitte schön der BR mit euerem Personalbüro regeln. Ein QMB ist doch nicht für alles verantwortlich, was sich in irgend einer Weise in ein Ablaufdiagramm pressen lässt. Der BR soll sich doch einmal selbst bemühen, wie er die von ihm vereinbarten Regeln für jeden MA verständlich darstellt.

    Wenn du den BR trotzdem mit deiner Arbeitszeit subventionierst, lass dir eine ordentliche Tasse Kaffee ausgeben.

    Viele Grüße

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Systemaudit Controlling #25722

    Hallo Roland,

    Basel II hat in erster Linie nichts mit QM zu tun. Basel II schreibt für die Kreditvergabe durch Banken ein Rating-Verfahren vor. Seit dem arbeiten Banker überhaupt mit Checkliste.

    Googel doch unter dem Begriff Basel II. Dann findest du sicher auch eine Checkliste. Ich bin irgendwann schon einmal darauf gestoßen, habe mir die Liste allerdings nicht heruntergeladen.

    Viel Spaß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Systemaudit Controlling #25717

    Hallo Roland,

    nach welcher Norm soll die Abteilung Controlling auditiert werden?

    Die 9001 stellt an finanzielle Prozesse z. B. überhaupt keine Anforderungen.

    Gruß

    Vivian

    PS.: Auditiere doch die Abteilung Controlling mal nach der Checkliste Basel II. Das dürfte ein äußerst interessantes, vielleicht auch etwas explosives Audit geben.

    Vivian
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    Hallo Christian,

    ich stimme Thomas zu.

    Ich halte es für elementar wichtig, die Ursache von Fehlern zu analysieren.

    Es gilt die unterschiedlichen Fehlerarten zu bestimmen und die Ursachen der Fehlerarten zu finden. Die technischen Ursachen zu finden und zu analysieren ist relativ einfach.

    Wenn jedoch ein Mitarbeiter bei der gleichen Tätigkeit mehr Fehler verursacht als ein Kollege, der unter gleichen Bedingungen arbeitet, muss auch auf der persönlichen Ebene der Mitarbeiter nach Fehlerursachen gesucht werden.

    Wenn man als Arbeitgeber an seinen Mitarbeitern interessiert ist, sollte hier mit angemessener Diplomatie vorgegangen werden. Um auf dieser Ebene tatsächlich Erfolge zu erzielen, muss die Unternehmens- und Führungskultur stimmen.

    Ich komme aus Ostdeutschland. Hier muss oft genug die Angst des Mitarbeiters vor Arbeitsplatzverlust und der damit aufgebaute Druck reichen, um fehlerfreie Arbeit zu leisten. Es gibt sogar sehr bekannte westdeutsche Unternehmen, die hier jeden Fehler der Mitarbeiter öffentlich an die Pinnwand hängen und die gesamte Arbeitsgruppe oder Abteilung für den Fehler eines Mitarbeiters bestrafen, d. h. leistungsrelevanten Teil des Lohns aller reduzieren.

    Ein solches Vorgehen schürt Existenzängste und Unsicherheiten, die wiederum weitere Fehler bedingen. Mobbing wird geradezu legalisiert und gefördert. Wenn einem Mitarbeiter permanent Fehler eingeredet werden, wird er 100%ig Fehler machen bzw. seine Fehlerrate steigern. Die Psychologie hat diesem Vorgehen einen extra Fachbeegriff gewidmet, der mir leider gerade nicht einfällt.

    Fazit:
    Auch den Softfacts die ihnen angemessene Bedeutung beimessen!

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    Unfaires Gesellschafts-Spiel,

    Männer (Väter) steigen auf – Frauen (Mütter) steigen aus.

    Dann fragen auch noch die meist männlichen Politiker, wieso die demographische Bevölkerungspyramide umstürzt.

    Genau die konservative Einstellung von Schniker bestätigt die Herren in den Führungsetagen, dass unter den gegebenen Bedingungen für Frauen Karriere und Kind nicht vereinbar sind, anstatt die Bedingungen zu ändern.

    In 15 Jahren holen wir uns dann – natürlich vorzugsweise männliche – indische und chinesische Fachkräfte ins Land. Die Deutschen – ein kleines zänkisches Bergvolk ….

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Martin,

    mein Neid kennt keine Grenzen!!!!

    Gruß

    Vivian

    PS.: Warum ist Herr Eierund so still – kein Power mehr?

    Vivian
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    Hallo Rina,

    herzlichen Glückwunsch.

    Mal von Frau zu Frau (*gg*)….

    Deine Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Letztendlich muss deine Entscheidung von der Geschäftsleitung getragen werden.

    Die Beantwortung der Frage hängt auch davon ab, welche konkreten Aufgaben du im Unternehmen übernimmst.

    Viele QMB’s sind ständig in der Qualitätsprüfung und in die Überwachung der Produktionsprozesse eingespannt und betreuen ganz aktiv Kunden des Unternehmens – wenn es brennt, sind sie vor Ort. Unter diesen Umständen wird es schwer.

    Hast du jedoch als QMB das QMS aufgebaut und deine Aufgaben beschränken sich auf die Auditdurchführung, Moderation von FMEA’s oder Q-Zirkeln, gelegentliche Lieferantenbewertungen etc. könnte es durchaus klappen. Vor allem mittelständische Firmen setzen externe QMB’s ein. Diese sind in der Aufbauphase des QMS häufig vor Ort, irgendwann läuft die Betreuung der Firmen recht locker.

    Letztendlich musst du einschätzen können, was stressmäßig machbar ist. Mache dir auf jeden Fall Gedanken darüber, wie deine Aufgabe im Unternehmen nach einer eventuellen Rückkehr in die Vollbeschäftigung aussehen soll und treffe möglichst mit deiner GL entsprechende Vereinbarungen. Wir Frauen werden gern von den Herren auf weniger „gefährliche“ Posten abgeschoben.

    Über die Steine, über die Frau von der Karriereleiter abstürzen kann, gab es vor einiger Zeit eine interessante Reportage mit noch interessanteren Interviews weiblicher Manager im Manager-Magazin – lesenswert, wenn man trotz Kind erfolgreich im Job bleiben möchte.

    Ich hoffe ich werde von den Herren im Forum nicht gleich als Emanze gesteinigt.

    Viel Erfolg und eine emanzipierte GL

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Entwicklung der Vision #25619

    Hallo

    „Die Welt gehört dem, der heute eine Vision hat“ – mein Kalenderspruch von heute.

    Aus Visionen werden Ziele. Ein Ziel ist messbar.

    Ich muss mir Gedanken machen, welche Wege bzw. welche Mittel und Methoden es gibt, diese Ziele zu erreichen. Diese Mittel und Methoden muss ich auf Eignung prüfen und Risiken bewerten.

    Ich kann mir das Lebensziel stellen Millionär zu werden und mir eine Insel zu kaufen. Ich kann dafür Lotto spielen, ich kann als QMB arbeiten (dann werde ich das Ziel wohl nie erreichen) oder ich kann an der Börse spekulieren.

    Die Erreichung oder Nichterreichung, bzw. der Weg zum konkreten Ziel kann bewertet häufig ganz konkret gemessen werden.

    Es ist falsch, Visionen in die Ecke der Sagen und Märchen zu verbannen.

    Viele Grüße

    Vivian

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