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  • Vivian
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26239

    Hallo Sora,

    dann wäre doch eigentlich alles geklärt. Ich meinte aus deinem Beitrag noch Unklarheiten herauslesen zumüssen.

    Schöne Grüße

    Vivian
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26234

    Hallo Sora,

    das ist der § 249 BGB:

    „BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

    (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

    (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“

    Worauf gründet sich deine Behauptung?

    Zitat: „Diese Kosten muss jeder Geschädigte selbst tragen, weil dies bei der Abwicklung eines Schadens zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört.“

    Die Abmahnungen sind meiner Kenntnis nach gegen unbegründete nicht nachvollziehbare Pauschalen ausgesprochen worden.

    Fakt ist, per Vertrag habe ich für die zu liefernde Ware eine Beschaffenheit vereinbart und nur für diese vereinbarte Beschaffenheit zahle ich. Liefert nun mein Lieferant fehlerhafte Ware und verletzt damit den Vertrag, aus welchem mal rein logischen Grund soll ich für die Folgekosten aufkommen, die ich nicht selbst verursacht habe, sondern die aus einer Verletzung des Vertrages durch meinen Lieferanten entstanden sind? Das ist ja so, wie wenn ich privat eine tolle Schrankwand bestelle, feststelle, dass defekt ist und sie auf meine Kosten wieder verpacken und zurücksenden muss – nö nö nö und nochmals nö. …. ich hab noch ein paar Beispiele auf Lager ….

    Das Zauberwort und die Haken an dem unsere Diskussion hängt, heist: Pauschale!!!!!!!! Als Geschädigter muss ich meinen Schaden realistisch nachweisen können!!!!!!

    Lasst euch bloß nicht von euren meist leider stärkeren Kunden ins Boxhorn jagen.

    Zum Pflichtenkreis des Geschädigten gehört lediglich die Wareneingangsprüfung und die Rüge der fehlerhaften Lieferung/Leistung innerhalb einer vernünftigen Frist – Daumenregel 14 Tage.

    Vivian
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26192

    Hallo Schniker,

    in der Praxis, vor allem in der Automobilindustrie, ist es leider üblich geworden, dass die Fairness zwischen Lieferant und Kunde auf der Strecke bleibt.

    Die Lieferanten werden zum Wohle weniger Finalisten geknebelt ohne jeglichen Verstand. Jeder Arbeitsplatz, der durch Preisdumping und Schikane nach Osten verlagert wird, hinterlässt einen Arbeitslosen, der sich in Zukunft wohl kein neues Fahrzeug mehr leisten kann und dem Staat auf dem Steuersäckel liegen muss.

    Es ist kein Wunder, dass unter diesen Beziehungen zwischen Lieferant und Kunde immer mehr Firmen in den Ostblock abwandern – dort müssen nicht einmal mehr die Mitarbeiter fair behandelt werden und gute Gewinne sind aufgrund des Lohnniveaus und der kostengünstigen 100-Prozent-Kontrolle noch möglich.

    Schöne Grüße

    Vivian

    PS.: Wie kommt eigentlich eine gelernte Justizangestellte zum Qualitätsmanagement? Ich strampele mich seit einer ganzen Weile als Betriebswirtin und QMB nach einer neuen Stelle ab. Vielleicht kann ich noch was lernen?

    Vivian
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26174

    Hallo Kollegen,

    das Thema ist verzwickt.

    Reklamationspauschalen sollten in jedem Fall vertraglich vereinbart werden. Es sollte auch genau vereinbart werden, welche Einzelkosten die Reklamationspauschale enthält, für welche Produkte sie gilt. Damit ist man auf der sicheren Seite.

    Sonst läuft man tatsächlich in Gefahr, unberechtigte Reklamationskosten zu berechnen und den Zorn und damit den Widerstand des Lieferanten auf sich zu ziehen.

    Nach Bürgerlichem Gesetzbuch kann der von mir bereits o. g. Mangelfolgeschaden geltend gemacht werden. Im Zweifelsfalle oder eben Streitfall ist dessen Höhe und Umfang detailliert nachzuweisen. Sollte eine Pauschale trotzdem angewandt werden, sollte sie in jedem Falle realistisch und fair sein. Eine kurze Begründung ist auch noch nett und sehr angebracht.

    Ich habe mir die Liste des WSM auch angeschaut. Irgendwelche pauschalen „Strafgebühren“ sind eindeutig rechtswidrig. Verzugsgebühren wie Pönale werden eh meistens schon in den Einkaufsbedingungen oder in Verträgen vereinbart.

    Fazit:
    1. Entweder Reklamationspauschalen vertraglich vereinbaren oder

    2. die Umlage der Reklamationskosten begründen.

    Viel Spaß im Jura-Dschungel

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Kollegen,

    Es ist schon nicht so einfach wertschöpfende, stützende und lenkende Prozesse immer ganz klar von einander zu unterscheiden. Wenn ein Geschäftsführer Chef des Einkaufs oder des Vertriebs ist, wird dieser in der Praxis schon schnell zum Führungsprozess gemacht obwohl er klassisch ein unterstützender Prozess ist. Aber wer will schon interner Dienstleister sein? Ein bischen Politik ist meistens dabei.

    Deshalb ein akademischer Ausflug in die Volkswirtschaft (vielleicht hift es bei der eindeutigen Definition:

    Man betrachte einen Rohstoff, zum Beispiel Kohle:

    Diese wird aus der Erde geholt und an ein Stahlwerk verkauft.
    Das Stahlwerk verfeuert die Kohle und stellt dafür Stahlstreben her. Diese werden an einen
    Automobilzulieferer verkauft, der sie in ein Karosserie-Teil verarbeitet, welches an eine
    Automobilfabrik verkauft und dort zu einem Auto verbaut wird.
    Dieses Auto wird an einen Händler verkauft und landet schließlich beim
    Verbraucher, indem er dieses Auto kauft.
    Diese Kette, die den Weg eines Rohstoffs von seiner Lagerstätte bis zum Verbraucher mitsamt der in jeder Stufe erfolgten Wertsteigerung (Mehrwert) nachvollzieht, wird Wertschöpfungskette genannt (auch logistische Kette oder Supply Chain).
    Wenn eine Stufe mehrere Vorgänger und Nachfolger hat – was überwiegend der Fall ist –, spricht man von einem Wertschöpfungsnetz.

    Wird die Wertschöpfungskette von Rohstoff bis zum Verbraucher verfolgt, so lässt sich erkennen, in welchem Maße wofür der Rohstoff gebraucht wird und worauf z. B. Preisveränderungen des Rohstoffs Auswirkungen haben.
    Wird die Wertschöpfungskette von Verbraucher zum Rohstoff zurückverfolgt, so lässt sich erkennen, was alles für die Erzeugung eines Endprodukts verbaucht wurde. Damit lassen sich auch Auswirkungen von Nachfrageänderungen abschätzen.

    Waren und Dienstleistungen fließen in der Wertschöpfungskette vom Hersteller zum Verbraucher. Geld fließt in der Wertschöpfungskette in der Gegenrichtung – vom Verbraucher zum Hersteller.

    Ereignisse in einem Wirtschaftssystem haben in der Regel nur dann direkte Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, wenn sie direkte Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette haben:

    Beispielsweise hätte ein plötzliches Steigen des Öl-Preises in einer Öl-abhängigen Volkswirtschaft einen langfristig geringeren Öl-Verbrauch bei gleicher Leistung dieser Volkswirtschaft zur Folge. Der Grund ist, dass Öl ein Teil der Wertschöpfungskette ist.
    Beispielsweise hat das Steigen und Fallen von Aktienkursen keine direkte Auswirkung auf die Wertschöpfungskette. Der Grund ist, dass Aktien kein Teil der Wertschöpfungskette sind. (Jedoch sind indirekte Effekte durchaus denkbar.)
    Aus diesem Grund hat z. B. die Frage, ob Wirtschaftsteilnehmer ihr Geld in Bar oder als Kontoguthaben halten, keine direkte Bedeutung für eine Volkswirtschaft.

    Eine Eselsbrücke:

    Wertschöpfung: Wo wird tatsächlich Mehrwert erzielt – Gewinn geschaffen. Womit wird das Geld verdient?

    Managementprozesse: Wer greift lenkend in den wertschöpfenden Prozess ein? Welche Prozesse haben zielgebenden Einfluss? Wie wird das Unternehmen und der Wertschöpfungsprozess strategisch ausgerichtet?

    Stützprozesse: Welche Leistungen sind erforderlich, um dem Wertschöpfungsprozess am laufen zu halten und die Produkte abzusetzen? Wer stellt erforderliche Material und Dienstleistungen bereit?

    Schöne Grüße

    Vivian

    Übrigens:

    Die Mehrwertsteuer wird ursprünglich aufgrund dieser Wertschöpfungskette erhoben und sollte nur auf den tatsächlich geschaffenen Mehrwert des Produktes von Produktionsstufe zu Produktionsstufe erhoben werden.

    Vivian
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    als Antwort auf: ISO 9004 #26147

    Ich liebe dieses Monopol – die Lizenz zum Gelddrucken. Leider gibts keine Normen als Secondhand.

    Vivian
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26146

    Hallo Qualyman,

    das ist eine vernünftige Lösung und rechtlich nicht zu beanstanden. Wie man an deinem Beispiel sieht, können bei hohen Stückzahlen enorme Kosten auflaufen und der Kauf eines Prüfautomaten hat sich schell armortisiert.

    Bei privaten Geschäften ist die Umlage der Kosten ebenfalls möglich. Es kann jedoch passieren, dass man zur Reklamation das Gesetzbuch mit ins Geschäft nehmen muss, weil der deutsche Kunde seiner Rechte entwöhnt wurde und das Verkaufspersonal überfordert ist.

    Schöne Grüße

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: CE Kennzeichnung #26136

    Hallo Kollegen,

    ich danke euch für die Ratschläge.

    Hallo Ramona,

    die EN 1050 und die Maschinenrichtlinie habe ich. Ich bin mir halt nur über die ganzen rechtlichen Auswirkungen und Verpflichtungen unschlüssig. Nach der Diskussion und weiteren Recherchen habe ich festgestellt, dass wir uns ehr im ungeregelten Bereich und damit nicht im kritischsten befinden.

    „NUR die zuständige nationale Behörde, in Deiutschland das Gewerbeaufsichtsamt, hat das Recht, in begründeten Fällen diese Gefahrenanalyse einzusehen!!!!
    Auf gar kein Fall der Kunde!!!!!“

    Steht das irgendwo schwarz auf weiß?

    „Alles was der Kunde einsehen darf (rechtlich), ist die Betriebsanleitung und die Konformitätserklärung.
    Berechnungen, Versuchsberichte, Listen, Gesamtplan der Maschine und SPEZIELL die Gefahrenanalyse bleiben im Hause!!!!“

    Das sehen unsere Kunden leider anders. Bereits per Lastenheft, bevor wir überhaupt einen Auftrag bekommen, wird die Aufdeckung ja sogar die Herausgabe von sämtlichen internen Unterlagen zur Entwicklung der Maschine gefordert. Zum Glück sind die Maschinen für uns nur ein Nieschenprodukt.

    Vielen Dank

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26130

    Hallo dreichl,

    wenn ich richtig verstanden habe, störst du dich an der Definition des Schadens.

    Mangelfolgeschaden kann lt. BGB ein Sachschaden, ein Vermögensschaden oder auch die Beschädigung eines Rechtes sein. Schaden ist also nicht so definiert, dass ledigliche ein Schaden an einer Sache entsteht. Ich muss z. B. bei der Post zunächst bezahlen und die Verpackung stellen, wenn ich eine defekte Sache reklamiere und zurücksenden muss. Hier entsteht ein Mangelfolgeschaden und zwar in der Form von Postgebühren und Kosten für Verpackungsmaterial. Diese Kosten kann ich einfordern. Mein Vertragspartner hat jedoch das Recht, sich die tatsächlich entstandenen Kosten von mir nachweisen zu lassen. Bei überhöhten Reklamationspauschalen würde ich dies auf jeden Fall tun.

    Warum sollte ich als Kunde den internen Aufwand für die Reklamation akzeptieren und die Kosten schlucken?

    Grüße

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: CE Kennzeichnung #26121

    Hallo Kollegen,

    nach der Diskussion denke ich schon, dass ich als Kunde die Gefährdungsanalyse sicherheitshalber einfordern sollte.

    Ich frage jetzt einmal etwas anders: Hat jemand Ahnung, wie ich als Inverkehrbringer rechtlich verpflichtet bin.

    Konstruiertes Beispiel:
    Ich fordere per Vertrag von meinem Lieferanten die CE-Kennzeichnung. Muss ich mich als Inverkehrbringer noch einmal vergewissern, dass alles an der Maschine o. k. ist und der Lieferant seine Pflichten erfüllt hat? Die Gefährdungsanalyse geht ja weit über die Wareneingangsprüfung hinaus. Kann man mich als Inverkehrbringer aufgrund einer nicht korrekten CE-Kennzeichnung durch einen Lieferanten festnageln? Ich treibe es auf die Spitze: Ich werde auf Basis des Produkthaftungsgesetzes haftbar gemacht. Ein Gutachter stellt im Prozess fest, dass Teil hat versagt, weil offensichtlich keine Gefährdungsanalyse durchgeführt wurde – d. h. der Fehler hätte mit hoher Sicherheit dadurch erkannt werden können. Mit meinem Lieferanten muss ich mich auf dem zivilrechtlichen Wege einigen. Kann eigentlich gegen mich der Vorwurf zum Tragen kommen, ich hätte auch als Inverkehrbringer der Maschine meine Pflichten verletzt. Hat hier die vertragliche Vereinbarung rechtlichen Vorrang?

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: CE Kennzeichnung #26107

    Hallo ghw,

    in der Zwischenzeit sind mit noch eine Menge Fragen zur CE-Kennzeichnung eingefallen, die mich demnächst intensiver beschäftigen werden.

    Für welche Produkte muss noch eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden? Bei VDI habe ich schon recherchiert und weiß dass es auch noch weitere Richtlinien gibt.

    Für Jim:

    http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/basics/richtlinien.asp

    Ich kenne bis jetzt inhaltlich nur die Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie.

    Bisher habe ich mich immer gewundert, dass z. B. auch auf Kindernachttöpfen ein CE-Kennzeichen steht. Ich bin hier etwas desorientiert – wann wann ist davon auszugehen, dass dieses Kennzeichen von einem Mitläufer in Taiwan pauschal aufgeklebt wurde?

    Kann ich eigentlich von einem Lieferanten den Nachweis für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Konformitätserklärung inkl. Gefährdungsanalyse verlangen? Was ist üblich? Letzendlich füllt der Lieferant vielleicht die Konformitätserklärung aus, klebt den „Kuckuck“ drauf und Schluss – und ich habe z. B. bei einem Arbeitsunfall durch eine fehlerhafte NOT-AUS-Funktion den Ärger.

    Im voraus vielen Dank

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Xaver,

    ich bin zwar nicht auf dem neuesten Stand, was Inhalte des Datenschutzgesetzes betrifft und kann inhaltlich wenig beisteuern.

    Folgender Tipp:

    Überlege dir doch einfach, wie du den betroffenen Mitarbeitern verständlich und pragmatisch die Anforderungen an einen sinnvollen Datenschutz nahe bringen kannst.

    Wie kannst du ihnen eine leicht verständliche Handlungsanleitung geben? Das Gesetz abschreiben macht keinen Sinn. Sich nur auf den Gesetzestext zu beziehen, provoziert Widerstand und Unverständnis. Als Mitarbeiter möchte ich mich nicht durch endlose Paragraphen hangeln, sondern ich möchte wissen, was ich konkret an meinem Arbeitsplatz tun muss und kann.

    Viel Spaß bei der Betrachtungsweise

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26096

    Hallo Alblonie,

    neee neee, das Produkthaftungsgesetz hilft in diesem Fall auf keinen Fall weiter. Das ProdHG regelt Ansprüche zwischen Endverbraucher/Privatperson und Hersteller/Inverkehrbringer eines Produktes.

    In dem hier genannten Fall ist alleinig das Bürgerliche Gesetzbuch – Kaufvertrag, Sachmängelhaftung, Mangelfolgeschaden etc. – heranzuziehen.

    Tipp: Den Mangelfolgeschaden kann man auch als Privatperson geltend machen, z. B. Fahrtkosten, Versandkosten aufgrund einer fehlerhaften Sache. Man braucht nur etwas Mut und Nachdrücklichkeit im Geschäft.

    Gruß

    Vivian

    PS.: Gesetze zum „Schmökern“ gibts in unverschämter Menge auch unter http://www.valuenet.de

    Vivian
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    als Antwort auf: Mitarbeitermotivation #26089

    Hallo Chance,

    es sind ja schon eine Menge Tipps zur Überzeugungsarbeit in Richtung Mitarbeiter angekommen.

    Hier mein Tipp aus der Frustecke:

    Gute Besen kehren bekanntlich gut. Versuche die Strategie und die Ziele des QMS mit der Geschäftsleitung abzustimmen und auf dieser Ebene Einigkeit über die Vorgehensweise zu erzielen. Welchen Weg beabsichtigt die Geschäftsleitung zu gehen? Was erwartet die Geschäftsleitung? Wie wird sie dich unterstützen – ein Neuanfänger muss über so manche Hürde springen? Welche rote Linie in der Unternehmensphilosophie gibt es und wie konsequent ist diese?

    Du musst unbedingt glaubwürdig bleiben und das mit der Geschäftleitung, welche dir den Rücken stärkt, die hinter dem steht, was du auf die Mitarbeiterebene bringen willst.

    Als QMB gerät man schnell als PingPong-Ball zwischen die Fronten Mitarbeiter und Geschäftsleitung.

    Viel Erfolg

    Vivian

    PS.: Wenn alles einigermaßen funktioniert, hast du einen interessanten und abwechslungsreichen Job.

    Es bringt überhaupt nichts, sofort deine QM-Philosophie vor den Mitarbeitern zu vertreten, wenn diese nicht überzeugt sind, dass die GL diese Philosophie mitträgt.

    Vivian
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    Beitragsanzahl: 378
    als Antwort auf: Reklamationspauschalen #26076

    Hallo Bronco,

    Fakt ist, wenn der Kunde reklamiert, hast du eine mangelhafte Sache geliefert. Werden durch den Mangel weitere Schäden verursacht, handelt es sich um einen Mangelfolgeschaden. Es ist rechtlich legitim, diesen Mangelfolgeschaden geltend zu machen.

    Wichtig im Streitfall: Die Höhe des Mangelfolgeschadens muss durch den Geschädigten glaubhaft und realistisch nachgewiesen werden.

    Gruß

    Vivian

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