Hallo,
im Zuge der Umstellung auf die neue IATF 16949 wollen wir das Thema Kennzeichnung von Kundeneigentum (in dem speziellen Fall geht es um Werkzeuge) neu definieren.
Wie ist die Norm unter Punkt 8.5.1.6, da genau zu verstehen? Muß eine Kennzeichnung physisch am Werkzeug angebracht sein, oder wäre es auch ausreichend den Eigentümer für das Werkzeuge in den Stammdaten des ERP-Systems zu führen.
Hintergrund: Der Eigentümer kann ja mehrfach wechseln (zuerst der Unterlieferant, dann der Hersteller des Produkts, dann der Kunde…), und man könnte sich so das wilde Schilderwechseln am Werkzeug sparen und erst zum Schluß, wenn der Kunde bezahlt hat, das Eigentumsschild des Kunden anbringen.