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als Antwort auf: Püfmittelüberwachung mit 3D-CNC Messm. #44972
Ich fand’s immer praktisch, ein paar Endmaße rumliegen zu haben, um in strittigen Fällen vor Ort den Meßschieber feineinstellen zu können. Und damit kann man ihn doch eigentlich auch kalibrieren, oder?
Ansonsten ist die Idee schick, ist mir noch nie gekommen!Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Qualitätsfähigkeit beweisen (schriftlich) #44966Hallo Chris!
Wie sprach doch einst der Kanzler: „Wichtig ist, was hinten herauskommt!“
Wenn Ihr Qualitätsaufzeichnungen habt, vor allem auch über Eure Reklamationsquote, reicht das eigentlich als Beweis dafür, daß das Unternehmen Qualität liefert. Sollte eigentlich auch das wichtigste sein, ich bin von zertifizierten Lieferanten, die einen Schrott nach dem anderen liefern, minder begeistert.
Und als vertrauensbildende Maßnahme: Kunden einladen, Werksrundgang, offene Gespräche zwischen Kunden und MitarbeiterInnen zulassen. Wenn einer ein bischen Erfahrung hat, merkt er dabei sehr schnell, wie der Laden tickt.
Nebenfrage: Wie viele MitarbeiterInnen habt Ihr?Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Lückenhafte Dokumentation #44952Sag mal, Eva,
wie findet das eigentlich Eure Führungsmannschaft bis hoch zur GL? Bekanntlich ist beim Fisch das vordere Ende das geruchsintensive. Wenn’s dem Vorgesetzten egal ist, wenn der Mitarbeiter schludert, kannst Du als Qualitäter natürlich lange predigen.
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Toleranzen in der Fertigung #44922Hallo qs-man!
Also, wir würden uns von unserem Auditor eine Ohrfeige einhandeln, einfach weil es Blödsinn ist. Wenn’s nicht so genau sein muß, ist die Toleranz halt groß. Aber das heißt nicht, daß es keine gibt. Nebenbei sollte ja nun auch der Abstand zwischen Toleranz und Meßgenauigkeit zumindest von der Papierform stimmen. Wenn Eure Waage eine Auflösung von 1g hat, kann sie durchaus eine Genauigkeit von 10 g haben und dann ist der kleinste sinnvolle Toleranzbereich ca. +/- 50 g. Du siehst, schon nicht mehr so vernachlässigbar. Die nächste Frage wäre, ob die Waage kalibriert ist…
Und noch mal, wenn einer mit „ist nicht so wild“ kommt, dann frag‘ ihn, ob ein kg extra auf die 5,248 auch nix macht. Grenzen gibt es in Wirklichkeit immer!Soll aber nicht heißen, daß Du bei Eurem Zertifizierer damit nicht durchkommst. Siehe diverse Threads in diesem geschätzten Forum.
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Toleranzen in der Fertigung #44914Ähhhhh…..
und was verstehen Deine Kollegen unter „genau“ abwiegen? Es gibt nun mal kein „genau“! Nur „In der Toleranz“ und „Außer der Toleranz“. Und wenn man keine angegeben hat, wird das schwierig…
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Prämiensystem QMB / Q – Manager #44913Ceterum censeo…
JEDES System, daß nicht auf eine Beteiligung am Erfolg der GANZEN Firma (also vorzugsweise Gewinn) abzielt, führt zu Lokaloptimierungen.
Ansonsten: Die volle Kontrolle über die Erreichung Deiner Ziele hast Du nie. Das gilt allerdings für die anderen auch. Paß‘ bloß auf, daß Du nicht al Hauptverantwortlicher für die „Qualität“ landest!Viel Glück!
Frank
als Antwort auf: Automobiler aufgemerkt ! #44909Hallo Barbara,
bzgl. verheiratetem Manager…
Eine recht gute Bekannte von mir verkehrt in „solchen“ Kreisen: Es gibt da ein paar ungeschriebene Gesetze wenn Du ganz hoch hinaus willst, und dazu gehört das man verheiratet ist. Frag mich nicht warum…
Selbst Scheidungen sind evtl. eine Karrierebremse. Gruss JosefHallo Josef!
Gaaanz einfach. Weil Du nie im Leben 12 und mehr Stunden täglich im Job bringst, wenn Dein Privatleben anstrengender ist, als zuhause den Stuhl am Eßtisch zurückzuschieben. Die suchen Leute, denen eine liebsorgende Gattin den Rücken freihält.
Und dann gibt’s Girlies, die glauben, die Frauenbewegung könne sich auflösen, weil die Gleichberechtigung doch ohnehin schon erreicht ist!
Alice hilf!!!Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Bildungstand abrufen #44842Hallo QSMieze!
Ich hab’s mir schon so ungefähr gedacht… Fragen noch dazu: Wie groß seid Ihr? Und habt Ihr einen Betriebsrat?
Wenn bei Euch, weil der Betrieb noch übersichtlich ist, fast alles auf persönlicher Ebene direkt geregelt wird, würde ich dafür sorgen, daß die Vorgesetzten mit ihren MitarbeiterInnen reden. Und dabei vor allem auch ZUHÖREN!!! Dein Vorhaben ist löblich. Aber Du findest selten Leute, die so ganz nebenher ihren Meister, ihren Techniker oder ihr Abi gemacht haben und immer noch friedlich in der Montage stehen, ohne zumindest mal angedeutet zu haben, daß sie sich in diesem Leben auch noch was anderes vorstellen können. Nur hat’s ihren Chef wahrscheinlich nicht gekümmert. Wenn Du da ernsthafte Schwachstellen vermutest: Regelmäßige Mitarbeitergespräche mit einem definierten Mindestinhalt können helfen. Aber vorher die Vorgesetzten schulen, sonst kann auch das in die Hose gehen!
Und noch zum Betriebsrat: Wenn Du einen hast: Rede mit ihm!!! Selbst wenn Du’s nicht müßtest, beugt rechtzeitige Information dem Aufbau verhärteter Fronten vor. Außerdem bekommst Du vielleicht ein paar Infos zum Arbeitsrecht, die die Personalabteilung nicht hat… Und wenn Leute unterfordert sind, hast Du eine gute Chance, daß der Betriebsrat das weiß. Weil sie schon deswegen bei ihm waren…
Ach ja: Die Daten in der Personalabteilung könnte die vielleicht ja mal selber vervollständigen…Schöne Grüße
Frank
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als Antwort auf: Bildungstand abrufen #44825Hallo Mieze!
Ist rechtlich vielleicht ein bischen kitzelig, Dein Vorhaben. Fragen dazu:
– Hat das die Personalabteilung nicht schon sowieso? Und wieso nicht???
– Ist wirklich der offizielle Ausbildungsgrad für den Einsatz der Mitarbeiter entscheidend? Ich müßte danach hochkant aus diesem Forum fliegen….Schöne Grüße
Frank
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als Antwort auf: Wechsel von Produkt- auf Prozessmerkmalüberwach. #44823Also, das sollte doch wohl locker reichen! Noch eine saubere Schätzung über die Kosten des neuen Systems (lieber etwas großzügiger) und Du kannst Dich als Geldsparer Nummer 1 feiern lassen! Vielleicht zusätzlich noch ein Szenario mit den möglichen Folgeschäden bei sicherheitsrelevanten Fehlern erarbeiten. So was kann die Firma kosten. Eventuell kann der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Ist nicht mehr so lustig, wenn Du erst zur Fahndung ausgeschrieben bist….
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
Hallo Mr. Idea!
2. Nein. Nicht wenn Du die Teile, auf die sich die QSV bezieht, explizit aufführst. Wir haben pro Lieferanten nur eine QSV mit einer Teileliste im Anhang.
3. Wenn Du keine darüber hinausgehenden Anforderungen hast, reicht das. Wir führen gesondert nur aus Ex-Gründen notwendige Stückprüfungen auf.
4. Gar nicht! Laß es.
Zusatzkommentare:
– Wirklich wichtig ist nur der Satz mit dem Verzicht auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
– Laß‘ die Vorlage von Eurem Anwalt durchsehen und hör‘ auf ihn! Unbedingt!!!
– Nimm‘ die Mindestdeckung seiner Versicherung in die QSV auf (die vom Lieferanten, nicht die vom Anwalt ;-).Schöne Grüße
Frank
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als Antwort auf: Wechsel von Produkt- auf Prozessmerkmalüberwach. #44794Hallo Norge!
Wie oft gab’s bei Euch denn schon Ausschuß, weil Fehler im Prozeß erst am Ende des Auftrags reklamiert wurden? Und über wieviel Geld reden wir da pro Jahr?
Und wie oft haben Kunden reklamiert, die beim Weiterverarbeiten Fehler in der Rollenmitte festgestellt haben? Und was hat Euch das gekostet (vom Imageschaden bzw. möglichen Auftragsverlust mal ganz abgesehen)?Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Einkaufsbedingungen u. QRL vom Kunden #44703Hallo Loretta!
Bezüglich der AGBs hast Du natürlich recht. Die Chance, daß diese Klausel dort vor Gericht keinen Bestand hat, ist ziemlich gut. Als Kunde würde ich sie deshalb auch nie in AGBs, sondern immer in gegengezeichneten Einzelverträgen verankern. Als Lieferant aber würde ich davon ausgehen, daß, selbst wenn ich die AGB ablehne, den gleichen Passus schnellstmöglich per Einzelvertrag reingedrückt bekomme. Und von daher kann man auch gleich sicherstellen, daß die gelieferte Qualität so gut ist, daß ein Wareneingangsprüfung keinen Sinn macht. Sollte man ja eigentlich sowieso….
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
als Antwort auf: Schönes neues Jahr #44685Hallo zusammen!
Auch von mir nachträglich schöne Weihnachten und ein schönes neues Jahr.
Und gute Nerven….Schöne Grüße
Frank
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als Antwort auf: Einkaufsbedingungen u. QRL vom Kunden #44677Hallo zusammen!
Die „Verspätete Mängelrüge“ haben wir auch drin (Richtung unserer Lieferanten). Es ist der Satz, um dessentwillen wir eine QSV überhaupt abschließen. Er bedeutet nur, daß uns der Lieferant auf eine Mängelrüge nicht antworten kann: „Und warum habt Ihr das nicht im Wareneingang gefunden?“ Die Pflicht zur Prüfung auf Identität, Menge und Beschädigungsfreiheit gemäß § 377 HGB ist davon unberührt. Wenn der Satz in einer individuellen Vereinbarung und nicht in den AGBs steht, kommt man vor Gericht normalerweise damit durch. Bei uns steht in der gleichen QSV allerdings auch ein Absatz zur Haftpflichtversicherung des Lieferanten….
Schöne Grüße
Frank
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