Hallo Mitstreiter,
habe gerade folgende aussage bekommen:
“ Der Gewährleistungszeitraum beginne für die …. GmbH IMMER mit dem
Auslieferungsdatum. Falls der Zwischenhändler zu spät verkaufe, müsse er den
fehlenden Zeitraum selbst gewährleisten.“
Mir bekommt es schon komisch vor, und ich glaube nicht das dies rechtens ist !?
Leider kann ich hier nicht sagen von wem
der spruch kommt – vielleicht liest GL hier.
Was haltet Ihr davon ?
Gruß aus dem Outback
???