Hallo Erik,
dann geht es somit um Prüfbescheinigungen 3.1.B etc.
Die Prüfstelle die Du leitest ist hoffentlich von der Fertigung unabhängig, damit wäre die erste Grundforderung der DIN EN 10204 erfüllt („herausgegeben von einer von der Fertigungsabteilung unabhängigen Stelle“). Da Du diese Stelle leitest bist Du damit auch (hoffentlich ;-) ) unabhängig und hast einen entsprechenden Sachverstand. Der Rest ist nur noch Formalismus. Eine Benennung zum „Werksachverständigen“ lässt sich z.B. in das QM-System einbauen: Name, Qualifikation, Zuordnung zur Abteilung, Bestätigung der GF, Fertig.
Im ZfP-Bereich ist eine Personalzertifizierung nach EN 473 Level III für die eingesetzten Prüfverfahren ratsam – allerdings keine Vorraussetzung – da in einigen Richtlinien „Werksachverständiger“ mit „Prüfaufsicht“ gleichgestellt wird.
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben,
Gruß Torsten