Hallo Deichkind,
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einiges zum Thema elektronische Signatur zusammen getragen: BSI-Faltblatt elektronische Signatur
Je nach Sicherheitsstandard sind unterschiedliche elektronische Signaturen möglich. Auf der Ebene qualifizierte elektronische Signatur (mit und ohne Anbieterakkreditierung) sind diese Signaturen und die handschriftliche Unterschrift gleichgestellt.
In dem Faltblatt wird auch beschrieben, wann welche Signatur notwendig ist (Stichwort Rechtssicherheit).
Viele Grüße
Barbara
_____________________________________
Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)