Hallo,
da ja das LMBG vom LFGB abgelöst wurde, wollte ich mal kurz nachfragen, ob man trotzdem noch die Analysenmethodensammlung nach § 35 LFGB durchführt oder ob sich da grundlegend was geändert hat. Und nach welcher Verordnung oder nach welchem § man die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gewährleistet? Und wie es mit einem HACCP-Konzept aussieht, ob dies immer noch nach dem Codex Alimentarius Standard geschieht oder ob sich da auch noch was geändert hat?
Also, falls einige QM´s aus der Lebensmittelbranche hier anwesend sind, wäre ich für nen kurzes Statement bezüglich der richtigen Verweise dankbar.
Danke schön!!!