Verschwiegenheitspflicht2007-08-22T11:09:33+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Verschwiegenheitspflicht

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  • Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Hirschberger,

    ich fühl mich jetzt mal bei den „Jungs“ mit angesprochen.

    Das Verhalten des Produktionsleiters wie z. B. Entfernen vom Arbeitsplatz hat für mich eine völlig andere Dimension als das Einführen des QM-Systems. Sicher hatte dieser Mensch gute Gründe dafür, zu gehen (jedenfalls für ihn selbst gute Gründe). Vielleicht gab es da auch einen jungen, vorpreschenden QMB oder eine nicht ganz geschickte GF, wer weiß.

    Tatsache ist für mich, dass keine Firma, die so von ihrem Produktionsleiter abhängig ist, damit leben kann (und zuverlässig arbeiten), wenn der Produktionsleiter ausrastet und/oder den Arbeitsplatz verlässt und/oder rechtliche Bestimmungen ignoriert und/oder andere Mitarbeiter gegen Entscheidungen der GF aufhetzt. Das geht einfach gar nicht.

    Ich bin mit Sicherheit niemand, der vorschnell jemanden auf die Straße setzt. Bei geschäftsschädigendem Verhalten in dem beschriebenen Ausmaß ist mir allerdings das Hemd näher als die Hose, sprich: Wenn eine Produktion und Firma nicht MIT dem Mitarbeiter funktioniert, dann eben OHNE. Und zwar bevor die Katastrophe hereinbricht, die dann auch die übrigen Mitarbeiter und die GF ausbaden müssen.

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Ich fühle, dass Kleinigkeiten die Summe des Lebens ausmachen.
    (Charles Dickens, Schriftsteller)

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hallo Lasso!

    Zitat:
    „…Im Moment bereitet mir der Punkt 6.2.0 Verschwiegenheitspflicht nach STGB § 204, Verwertung fremder Geheimnisse und § 205 Strafantrag große Probleme….“
    Zitat Ende

    Ich versuche mal das Problem von einer anderen Seite zu betrachten:
    Warum muss denn dieser Passus unbedingt im QMH verankert sein? Nimm den Passus einfach heraus. Dann bekommst du vielleicht deine Unterschriften…..

    Bezüglich der Geheimhaltung wurde schon erwähnt, dass diese in die Dienstverträge gehören und das ist Sache des Personalchefs (bei euch ggf. GF).

    Zu eurem PL sage ich lieber mal nichts…

    Systemmanager :-)

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo Lasso,

    denke doch mal in eine andere Richtung und entwerfe eine allgemeine Datenschutzerklärung nach BDSG auf Basis $5(Bundesdatenschutzgesetz). Dort brauchst Du nicht alle Punkte einzeln aufzulisten, sondern verweist ganz klar auf das BDSG.

    So könnte ein Beispiel aussehen:

    „Sehr geehrte/r Frau / Herr «Name»,

    nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gilt für Sie auf Grund Ihrer Aufgabenstellung § 5 des BDSG. Danach ist es Ihnen untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen.

    Gemäß § 5 BDSG sind Sie verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit in unserem Unternehmen hinaus.

    Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach §§ 43 und 44 BDSG und anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können.

    Abschriften der hier genannten Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (§§ 5, 43, 44) sind beigefügt.

    Geben Sie bitte die beigefügte Zweitschrift dieses Schreibens nach Vollzug Ihrer Unterschrift an die GF zurück.“

    Ich kann mich dem Vorschlag von Systemmanager nur anschliessen: Schmeiss es aus dem QMH raus, damit zumindest Du auf der sicheren Seite.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    Lasso
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 14

    Hallo @ alle Antworten.

    Mal was zu meiner Person:
    ich bin 44 und Dipl.Chem. Meine Prüfungen zum QB, QM und QA habe ich letztes Jahr absolviert.

    Der PL ist 7 Jahre jünger wie ich, meint aber er währe der King.

    Das QMH schreibe ich in der Firma, weil ich die Besitzer durch meinen Sportverein kenne.
    Was die machen entspricht zwar nicht meiner Ausbildung aber CNC-Fräsen, Bohrmaschinen, etc finde ich jetzt auch nicht so schwer.

    Eigentlich klappt alles ganz gut mit der Umsetzung und den anderen 3 Mitarbeitern in der Produktion.

    Zu Thema Verschwiegenheitspflicht und Arbeitsvertrag:

    Alle haben bisher unterschrieben nur eben der PL und seine Freundin im Sekretariat nicht.
    Warum soll ich da eine Änderungskündigung entwerfen (oder die GF). Ich sehe irgendwie nicht ein, dass wegen einer Person jetzt alles neu gemacht werden soll. Wie steht man denn dann da. Der PL wird sich in einer ruhigen Ecke einen ablachen. Möchte mein Gesicht auch nicht verlieren, weil ich diese Verschwiegenheitspflich auch eingeführt habe.

    Ich werde heute folgenderdermaßen vorgehen.

    1. Gespräch mit der GF und TL (Ehepaar)und vorschlagen, dass wir uns mit dem PL an einen Tisch setzen. Dann wird gefragt, warum er nicht unterschreibt und soll es auch Begründen.

    2. Wenn er die Schweigepflicht nicht unterschreibt oder die Begründung so schlecht ist, soll er eine Abmahnung bekommen oder er und seine Freundin sollen sofort gekündigt werden oder kündigen.

    Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende (meine persönliche Meinung)

    3. Ich habe auch schon vorgeschlagen, einen neuen PL einzustellen. Für das Geld, was der jetzige PL verdient bekommt man auch zwei gelernte arbeitslose Schlosser mit Erfahrung am PC, QS und halbwegs guter Rechtschreibung), die bestimmt dankbar für einen solchen Job sind.

    Ärgerlich ist alles nur, weil die Zertifizierung ständig verschoben werden muss und dadurch schon zwei lukrative Aufträge verloren gingen.

    Besten Dank nochmal für alle Antworten,

    Peter

    Lasso
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 14

    Hallo @ alle Antworten.

    Mal was zu meiner Person:
    ich bin 44 und Dipl.Chem. Meine Prüfungen zum QB, QM und QA habe ich letztes Jahr absolviert.

    Der PL ist 7 Jahre jünger wie ich, meint aber er währe der King.

    Das QMH schreibe ich in der Firma, weil ich die Besitzer durch meinen Sportverein kenne.
    Was die machen entspricht zwar nicht meiner Ausbildung aber CNC-Fräsen, Bohrmaschinen, etc finde ich jetzt auch nicht so schwer.

    Eigentlich klappt alles ganz gut mit der Umsetzung und den anderen 3 Mitarbeitern in der Produktion.

    Zu Thema Verschwiegenheitspflicht und Arbeitsvertrag:

    Alle haben bisher unterschrieben nur eben der PL und seine Freundin im Sekretariat nicht.
    Warum soll ich da eine Änderungskündigung entwerfen (oder die GF). Ich sehe irgendwie nicht ein, dass wegen einer Person jetzt alles neu gemacht werden soll. Wie steht man denn dann da. Der PL wird sich in einer ruhigen Ecke einen ablachen. Möchte mein Gesicht auch nicht verlieren, weil ich diese Verschwiegenheitspflich auch eingeführt habe.

    Ich werde heute folgenderdermaßen vorgehen.

    1. Gespräch mit der GF und TL (Ehepaar)und vorschlagen, dass wir uns mit dem PL an einen Tisch setzen. Dann wird gefragt, warum er nicht unterschreibt und soll es auch Begründen.

    2. Wenn er die Schweigepflicht nicht unterschreibt oder die Begründung so schlecht ist, soll er eine Abmahnung bekommen oder er und seine Freundin sollen sofort gekündigt werden oder kündigen.

    Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende (meine persönliche Meinung)

    3. Ich habe auch schon vorgeschlagen, einen neuen PL einzustellen. Für das Geld, was der jetzige PL verdient bekommt man auch zwei gelernte arbeitslose Schlosser mit Erfahrung am PC, QS und halbwegs guter Rechtschreibung), die bestimmt dankbar für einen solchen Job sind.

    4. Wenn eine Änderungskündigung gemacht wird, soll das Gehalt deutlich gesenkt werde, damit er selber kündigt. So soll das Gehalt dann seinen nichtvorhandenen qualifikationen angepasst werden.

    Ärgerlich ist alles nur, weil die Zertifizierung ständig verschoben werden muss und dadurch schon zwei lukrative Aufträge verloren gingen.

    Besten Dank nochmal für alle Antworten,

    Peter

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Lasso (Kollege Chemiker),

    kann es sein, dass das ganze Thema nur so nebenbei mit der Zertifizierung zu tun hat?

    Mal abgesehen vom menschlichen Teil, ist für mich die Frage, ob Du nicht ein wenig über das Ziel hinaus schiesst? Die Verschwiegenheitsklausel ist für die 9001 nicht notwendigerweise Voraussetzung. Letztlich ist es wichtig für euch, dass ihr eure Prozesse im Griff habt.

    Zu eurer Politik kann es natürlich gehören, die Verschwiegenheitspflichten durchzusetzen. Mir scheint es aber so, als ob der Druck/Wille von oben bisher nicht ausreichend ist.

    Ich kann deine Argumente verstehen und ich würde auch nicht gerne im „friendly fire“ stehen wollen. Lösungsansätze dazu habt hier bereits in ausreichendem Maße diskutiert. Mir scheint nur wichtig zu wissen, was dein Boss will und ob er dies auch umsetzen kann. Durch mangelndes Daten-Sicherheitsbewusstsein gefährdet er logischerweise sein Geschäftsmodell. Aber, sorry, wenn Du alle sonstigen Abläufe im Griff hast, dann bekommt ihr auch mit einem blockierenden PL das Zertifikat.

    Viel Erfolg,
    Qmarc

    ____
    What you gonna do with all that junk?
    All that junk inside that trunk …

    Lasso
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 14

    Hallo Qmarc,
    das Thema Verschwiegenheitspflicht ist hier mitlerweile durch F&E zwingend geworden.

    Es sind Meßvorrichtungen entwickelt worden, für die gerade Patente angemeldet wurden.
    Der PL könnte diese nachbauen oder nachbauen lassen.
    Das die Firma dadurch gefährdet ist, habe ich auch schon der GF geschildert.

    Deswegen habe ich die Verschwiegenheitspflicht mit in das QMH aufgenommen.

    Ich werde gleich nur Empfehlungen aussprechen und Eure Hinweise für mögliche Lösungen präsentieren. Ich stehe hier schon genug in der Schußlinie zwischen GF und PL und muss jetzt sehr diplomatisch daran gehen. Wenn alles schief läuft, werde ich ein 4 Augen Gespräch mit dem PL einleiten.

    Gleich wird es spannend,

    Gruß

    Peter

    Pranne
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 98

    Und…wie ist es ausgegangen?

    Lasso
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 14

    Hi,
    die GF hat gerade beiden gesagt, dass Maßnahmen ergriffen werden, wenn bis morgen keine Unterschrift vorliegt.

    Kann dann erst in ca. 48 h mehr erzählen, welches Maßnahmen ergriffen werden.

    Gruß

    Peter

    nowonder
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 87

    Von der ganzen Personalmisere mal abgesehen, kann der äußere Druck des Zertifizierungunternehmens manchmal Wunder bewirken.
    D.h. lasst ein Voraudit durchführen, welchen einen ersten Maßnahmenplan nach sich ziehen wird. Dann wird sich zeigen, ob der PL bzw. die fehlende Durchführung seiner Aufgaben maßgeblich die Zertifizierung gefährdet und in welchem Ausmaß.
    Denn selbst wenn er die Vereinbahrung zur Geheimhaltung diese Woche unterschreibt, – Eure Probleme werden garantiert nicht weniger!!!

    Nach Deinen Zeilen zu urteilen, Lasso, bist Du zwar nicht der unerfahrene QMB, den man vermuten könnte, dennoch gibt es ein Akzeptanzproblem Deiner Rolle gegenüber. Hier sollte die GL deutlich werden lassen (schriftlich), dass alles was Du tust, einführst oder abschaffst in seinem Sinne ist und er Dir den Rücken stärkt. Sollte das jemand nicht akzeptieren, wird er mit Konsequenzen zu rechnen haben.

    Wenn ein Voraudit zu teuer ist, dann frag doch hier mal im Forum, ob es einen QMB gibt, der Euch besucht und auditiert. Vielleicht ist einer in der Nähe….der Praxiserfahrung sucht.

    Nicht ganz verständlich ist mir Deine bisherige Rolle in der Firma. Du schreibst das QMH weil Du im Sportverein mit GL bist? Arbeitest Du sonst nicht dort als QMB?

    Ich wünsche Dir viel Durchhaltevermögen weiterhin.

    Gruß
    nowonder

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo,

    Verschwiegenheitspflicht weil Patente angemeldet werden??? (Meist öffnet ein Patent dem Wettbewerb doch die Möglichkeit es modifiziert zu kopieren -> siehe China und früher Japan).

    1.) Wie ist denn die Fa. bei der Erfindungsverwertung vorgegangen? Hat sie die uneingeschränkte Nutzung der Erfindung dem Erfinder mitgeteilt, nachdem dieser seine Erfindung zur Nutzung angeboten hat?
    2.) Erfindungen, die von Unternehmen genutzt werden, sind Eigentum des Unternehmens. Der Erfinder wird nach Erfindervergütungsgesetz entlohnt. Dies ist dem Erfinder auch mitzuteilen.
    3.) Geschäftsvorgänge und Firmenwissen sowie Informationen über Kunden etc. sind per se bereits im BGB sowie für personenbezogene Daten im BDSG (siehe el verde) geregelt. Warum also nochmals regeln. Ich kann mir solchen Passus im Arbeitsvertrag nur vorstellen, wenn man in einem reinen FuE Labor arbeitet. Bei militärischen Entw. ist sowieso alles anders und strenger.
    4.) Geheimhaltungsvereinbarungen o. ä. haben m.E. nichts im QMH zu suchen. Ich als Kunde würde mir denken, wenn die das da reinschreiben, dann haben die damit schon mal Stress gehabt!
    5.) Ein QM System hat doch den netten Nebeneffekt, dass man Know How dokumentiert, damit es nachvollziehbar bzw. auch durch andere im Unternehmen anwendbar wird. Will der PL vielleicht sein Wissen und somit seine Königsstellung auf diesem Wege sichern? Oder hat er Angst, das jemand dahinterkommt, dass da gar nicht so viel ist?

    IsoMan

    Pranne
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 98

    Jetzt bin ich aber doch neugierig wies gelaufen ist….?;-)

    Uhu
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 265

    Hi, Isoman,

    jetzt kann ich formulieren, was mich vorher nur gestört hat.

    Du: „Meist öffnet ein Patent dem Wettbewerb doch die Möglichkeit es modifiziert zu kopieren -> siehe China und früher Japan).“

    Ich: Wenn das Patent diese Möglichkeit eröffnet, dann war es schlampig bearbeitet. Dann hat es ihm an Qualität gemangelt.

    Ich habe einen Patentanwalt erlebt, der war so gut, daß ich ihn namentlch ehren möchte – Herr Graf von Rohde&Schwarz.
    Er brachte die Arbeitnehmererfindung „auf den Punkt“ und sorgte dafür, daß der Arbeitnehmererfinder sich auch die Umgehungsmöglichkeiten überlegte – und nannte auch diese in den Patentansprüchen.

    Qualität lohnt sich auch im Patentwesen.

    Halbherzigkeit darin ist tatsächlich eine Steilvorlage für die Konkurrenz.

    ciao
    Wolfgang Horn

    Lasso
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 14

    Moin,
    ich bin gerade erst wieder im Unternehmen.

    Zu den Fragen:
    Generell bin ich selbstständig im Bereich Wasserreinigung. Bedingt durch meine Zusatzqualifikationen hat mich mein Vereinkelloge gefragt, ob ich sein QMH schreiben kann.

    Aber das beste: BEIDE HABEN UNTERSCHRIEBEN!

    Nach euren Tipps von der Änderungskündigung, der nur nebenbei im Gespräch gefallen ist ‚ups‘, hat er sich doch Gedanken gemacht.

    Bzgl. eurer Info über ein Voraudit, ist für dieses schon Geld freigegeben worden. Bei meinem ersten QMH will ich doch gerne auf der sicheren Seite sein.

    Vielen Dank an alle,

    Peter

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo Uhu,

    komme leider erst jetzt dazu Dir zu antworten.
    Selbstverständlich hast du recht – aber was hindert denn einen Chinesen daran, dieses Patent zu kopieren?!
    Weiterhin steht hinter einem sorgfältig ausformulierten Patent noch die Prüfungsinstanz und leider sitzen dort nicht immer die Besten aus ihrem Fach….
    Weiterhin führen sorgfältig ausgeführte Patentanmeldungen in den USA dazu, dass man aus einem Patent aufgrund der vielen sogen. Nebenansprüche, dann mehrere Fortführungspatente (= Kosten) machen muss. Ergo ein sehr gut ausformuliertes Patent führt heute zu einer komfortablen Gelddruckmaschine für Patentanwälte und Patentämter.

    IsoMan

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