Hi,
außerdem würde ich als Punkt mit aufnehmen, ob irgendwelche Schäden schon vorab vorhanden sind, die nicht mit dem Reparaturauftrag abgedeckt sind, die man sich vom Kunden gegenzeichnen lassen sollte, bzw. die man dem Kunden meldet, wenn man sie entdeckt. Dazu zählen z. B. Kratzer am Gehäuse o. ä.. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass es Kunden gibt, die hinterher ankommen und behaupten, dass DAS aber vorher nicht kaputt-zerschrammt-abgesplittert war.
Grüße aus dem sonnigen und verschneiten Norden
Heike