gibt es eine Regelung in der ISO oder VDA ob ein Vertrag (auch Lieferantenverträge)nur vom Geschäftsführer oder auch noch von einer 2. Person unterschrieben werden muss (oder soll) ?
Info eilt !
Wenn ja, dann könnt Ihr mir dieses Schriftstück evtl. zufaxen ?
Mir ist nicht bekannt, das es im QM Bereich solche Vorschriften gibt (ausgenommen die eigentliche Vertragsprüfung) aber die hat nichts damit zu tun, wer den Vertrag denn nun entgültig unterschreiben darf oder muß. Gesetzliche Regelungen für solche Vorgänge gibt es bestimmt, aber da bin ich nicht so bewandert.
Harm hat recht, HGB & BGB sind hier anzuziehen. Dort finded sich aber (meines Wissens) KEIN Verweis auf eine 4 Augen Regelung..
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Man findet oftmals mehr, als man zu finden glaubt.
Pierre Corneille (1606 – 1684), französischer Dramatiker und Bühnendichter
Quelle : »Polyeucte« 1,3
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