Hallo Jaqi,
Wir handhaben es so, dass Verfahrensanweisungen die über mehrere Schnittstellen gehen immer einen Ersteller und einen Freigeber haben muß. Das sind aber nur ganz wenige Dokumente.
Bei allen anderen Dokumenten hat mir der TÜV gesagt darf der Ersteller auch der Freigeber sein, wenn nicht am sleben Tag geprüft wird.
Somit steht bei uns in der Fusszeile dann:
Dateiname, erstellt: plutho/1.9.04, freigegeben: plutho/3.9.04
und natürlich Seite/Seiten
Auf Hinweise der Ausgabe verzichten wir seit längern ganz – da alles am Server liegt und das Dokumentenverzeichnis nur aus Hyperlinks besteht. Alte Ausgaben werden unter dem Freigabedatum archiviert.
lg Tom