Hallo ammann,
mit 2.2 wird nur bestätigt, dass die Ware den Anforderungen der Bestellung entspricht. Geforderte Prüfungen müssen nicht an der gelieferten Ware durchgeführt worden sein.
Mit 3.1 wird festgelegt, dass Prüfungen an der zu liefernden Ware durchzuführen sind und dass dies von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten zu bestätigen ist.
Übrigens wurden in der aktuellen Fassung (Ausgabe 2005)der Norm die Prüfbescheinigungen 2.3, 3.1A und 3.1C gestrichen. 3.1B wurde zu 3.1. Die Forderungen zur Prüfung bei 3.1 haben sich nicht geändert.
Viele Grüße
Rainer