Umgang mit Hinweisen im Audit2004-05-09T22:22:59+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Umgang mit Hinweisen im Audit

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  • Anonym
    Gast
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    Hallo,
    ich habe da eine Frage im Zusammenhang mit der Bedeutung von Hinweisen im Zertifizierungsaudit.
    Unsere Auditorin geht mit Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen nicht gerade sparsam um, hat aber anscheinend die Erwartungshaltung, dass wir alle Hinweise konsequent umsetzen. Wer hat ähnliche Erfahrungen, denn wir sehen das teilweise anders, und möchten beim nächsten Audit nicht wieder soviel Ärger haben.
    Vielen Dank für die Antworten
    Uwe F.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Uwe,
    die Auditorinnen und Auditoren der Zertifizierungsgesellschaften haben in der Regel einen großen Erfahrungsschatz. Sie kommen in viele Unternehmen und sehen wie Forderungen der Norm unternehmensspezifisch zum Nutzen des Unternehmens umgesetzt werden. Natürlich sehen die Auditoren auch Beispiele, die besser gelöst sein könnten.

    Auch Lösungen, die Unternehmen nicht den optimalen Nutzen ihres QM-Systems bringen, können durchaus im Rahmen der Forderungen der Norm liegen. Jedes Unternehmen hat bezüglich seines QM-Systems seine Gestaltungsfreiheit. Genormt sind die Anforderungen, nicht das QM-System.

    Aus diesem Erfahrungsschatz können sich Hinweise durch die Auditorin oder den Auditor ergeben, die darauf zielen, vielleicht durch kleine Änderungen, einen noch größeren Nutzen für das Unternehmen zu bewirken.

    Hinweise werden in der Regel nicht in den Auditbericht übernommen, sondern erfolgen im Verlauf des Audits so nebenbei.

    Stellt die Auditorin oder der Auditor erhebliche Verbesserungspotenziale fest, die dem Unternehmen auch deutliche wirtschaftliche Vorteile bringen, wird dieses Verbesserungspotenzial in der Regel auch im Auditbericht erwähnt.

    Bei den Hinweisen und den vorgeschlagenen Verbesserungspotenzialen handelt es sich nicht um Abweichungen von den Forderungen der Norm oder von nicht eingehaltenen Festlegungen des Unternehmens.

    Das Unternehmen sollte im eigenen Interesse über die Verbesserungspotenziale und Hinweise nachdenken. Die Umsetzung kann nicht gefordert werden.

    Es gibt da ein Sprichwort das sagt „Man kann einen Ochsen zwar zur Tränke führen, saufen muss er aber von alleine“.

    Das zu Hinweisen und Verbesserungspotenzialen.

    Es soll aber auch Auditoren geben, die sich warum auch immer, nicht trauen, festgestellte Abweichungen auch so zu benennen.

    Sie verstecken diese Abweichungen unter dem Mantel von Hinweisen. Oft geschieht das mit den Worten: „ Diesmal lasse ich das noch durchgehen, aber wenn das nicht geändert wird gibt es beim nächsten Audit eine Abweichung“. Diese Vorgehensweise bringt weder dem Unternehmen noch dem Auditor etwas.

    Ich hoffe gern, dass Ihre Auditorin nicht zu dieser Gruppe gehört.

    Grüße

    Klaus

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Uwe, hallo Klaus,

    auch ich habe die Erfahrung gemacht, daß Zert. Auditoren verschiedene Empfehlungen beim Audit aussprechen und nicht im Auditbericht erwähnen. Bei den darauf folgenden Überwachungsaudits kommt dann auch immer die Nachfrage, ob diese Empfehlungen in unser QM-System eingeflossen sind.
    Mein Tip: immer auf die Emfehlungen des Zert-Auditor eingehen und umsetzen. Man hat dann einfach bessere Voraussetzungen (Vorschuss) beim Auditor, wenn er merkt, dass „seine“ Empfehlungen aufgenommen und wirksam umgesetzt worden sind. Natürlich kann man auch die Wirtschaftlichkeit dieser Empfehlungen im eigenen Unternehmen dagegen aufrechnen u. ggf. damit begründen, dass gerade deswegen die Empfehlung nicht aufgenommen wurden. Dies sollte aber nur bei wenigen Empehlungen geschehen, sonst ist der Auditor etwas „negativer“ ;-) eingestimmt!!

    Gute Zeit!
    Qualman

    Frage des Tages:
    Was ist der Unterschied zwischen einem Auditor und einem Terrorist?
    Ein Terrorist hat Sympathisanten !!;-)

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    nach din iso 45012 dürfen auditoren eigenlich nur abweichungen oder dgl. festgestellt.

    verbesserungen fallen in den bereich der beratung und wären somit eigendlich unzulässig.

    das finde ich persönlich allerdings sehr schade

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Stephan_35,

    Hinweise = Beratung?
    Kann wohl meiner Meinung nach nicht so sein!
    Oder hast Du schon mal eine kostenlose Beratung im QM-Bereich erlebt?
    Die DIN ISO 45012 bezieht sich auf Beratungen im Sinne des Aufbaus eines QM-Systems. Gemeint ist damit, daß dann der gleiche Berater der das Sytem aufgebaut hat, nicht zugleich dieses zertifizieren darf.

    Gute Zeit!
    Qualyman

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    nur noch mal vorweg ich finde die din en iso 45012 ne farce denn unabhängikeit geht durch die bezahlung schon verloren und zertifizierer sollten auch beraten dürfen…

    nur wenn der zertifizierer dieses jahr einen ratschlag gibt und dann nächstes jahr das audit wieder macht begutachtet er damit seine eigene beratung und somit ist es nicht im sinne dieser 45012 nicht zulässig
    daran halten sich gottlob eh nur die wenigsten.. wäre ja auch schade um das beratungspotetial was dann verloren ginge.

    das war auch der hauptgrund warum wir nicht nach DIN EN ISO 45012 akkreditiert sind.

    stephan

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