Die Frage ist, was du messen willst: Wird auf Basis der Wiegung eine Rechnung erstellt, dann bist du im Eichpflichtigen Verkehr und die Genauigkeitsklasse vorgegeben.
Wenn du die Waage als Prüfmittel einsetzt, z.B. zur Prüfung ob eine Baugruppe komplett ist, dann hast du die Freiheit der Genauigkeit. Dabei geht es dann nicht unbedingt um die Absolute Fähigkeit bzw. Genauigkeit der Waage, sondern um die Wiederholgenauigkeit, welche wesentlich höher sein kann. Wichtig ist, dass das Vorgehen transparent ist, auch wenn deine Waage nur 1/3 der Genauigkeit des Prüfkörper s bringt.