Hallo hardy1,
Deine Faustregel zur Berechnung des Stichprobenumfangs ist mir auch für einen Schnellschuss deutlich zu schmal. Einige Erläuterungen zur Berechnung von Stichprobenumfängen findest Du in diesem Thread.
http://www.quality-management.com/forum/topic.asp?TOPIC_ID=1156&FORUM_ID=14&CAT_ID=1&Topic_Title=Statistikfrage&Forum_Title=Qualit%E4tsmanagement+ISO+9001%3A2000
Und die Idee, dass ein Einzelwert vom Mittelwert höchstens 20 % abweichen darf (in welchem Zusammenhang eigentlich??), finde ich sehr merkwürdig.
Nehmen wir mal ganz einfach die Normalverteilung.
Beispiel 1:
Mittelwert=10, Standardabweichung=2. Dann müssten nach der 20 %-Abschätzung Werte, die kleiner als 8 oder größer als 12 sind, bedenktlich sein.
Bei der normalverteilten Werten liegen allerdings 99,73 % der Werte im Intervall Mittelwert +/- 3*Standardabweichung (also dem üblichen QRK-Streubereich), sprich alles zwischen 10 */- 3*2 = [4,16] ist okay. Du kannst natürlich auch das 95 %-Intervall nehmen, das ist das Intervall [6,14]. Sei es wie es sei, der übliche Streubereich der Werte ist hier auf jeden Fall deutlich größer als nach Deiner Faustformel.
Beispiel 2:
Mittelwert=0, Standardabweichung=1. (Die Standardnormalverteilung; konkret könntest Du z. B. die absoluten Abweichungen von einem Zielpunkt messen.) 20 % vom Mittelwert ist dann das Intervall [0,0].
Ähm, das kann so nicht sein, oder?!
Viele Grüße
Barbara
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Wenn es keinen Sinn macht, macht es Unsinn.