Hallo ISO,
wir machen auch Werkerselbstprüfung. Unsere Mitarbeiter haben kleine Stempel bei sich, die ihre Arbeitnehmernummer als Stempeldruck haben. D.h. wer mit dieser Nummer stempelt tut das gleiche, als ob er mit seiner Unterschrift unterschreibt. Rechtlich haben wir damit keine Probleme, wieso auch. Und beschrieben haben wir das mit ein paar Sätzen in der entsprechenden Arbeitsanweisung. Fertig.
Machen wir schon so seit vielen Jahren. Bisher kein Problem von keiner Seite.
Gruß msb