Hallo,
eine Stellvertreterregelung ist immer im Interesse des Unternehmens – und die Freiheit des Unternehmens. Eine gesetzlich verpflichtende Regel oder ein irgendwie übergeordnetes Dokument, wie eine Norm gibt es für solche Selbstverständlichkeiten nicht. Es steht natürlich dem Kunden frei, wenn er in der Urlaubszeit in den Wald ruft, einen Stellvertreter zu fordern.
Da ist immer die Frage mit dem Auto, Autobahn und der Brücke, die da plötzlich im Weg steht – wer übernimmt die Arbeit zumindest interimsmäßig?
Von den Leuten, die glauben, unersetzlich zu sein, sind die ganzen Friedhöfe voll!
Schöne Grüße
Vivian