SCC / SCP und Arbeitnehmerüberlassung2005-03-30T18:09:40+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement SCC / SCP und Arbeitnehmerüberlassung

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  • evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo geschätztes Forum,

    ich habe wieder einmal ein Problem und könnte etwas Hilfe vertragen, am liebsten bis gestern (man kennt das ja..).

    Ich erkläre einfach kurz die Lage.

    Unternehmen A ist nach SCC zertifiziert, weil es eine Dienstleistung innerhalb eines Chemiewerkes erbringt.

    Damit der Unternehmer seine MA nicht nach Tarif der chemischen Industrie bezahlen muss, gründet er Unternehmen B, welches Unternehmen A Arbeitnehmer überlassen soll, die dann wie gehabt die Dienstleistung beim Kunden erbringen sollen.

    Soweit die Fakten.

    Jetzt geistert hier bei uns die Aussage herum, dass die Dienstleistung nicht zu 100 Prozent durch die Angestellten der Firma B (Arbeitnehmerüberlassung) ausgeführt werden darf.

    Hat hier jemand Erfahrung und kann mir, falls zutreffend, sagen wo ich das nachlesen kann ?

    Wie immer für jede Hilfe dankbar….

    Evereve99

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    Was soll das mit SCC/SCP zu tun haben?
    Garnichts!
    UNd wie du schon sagts. Es „geistert“ rum.

    Gruß Stephan

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,

    wie mit Subunternehmern und Arbeitnehmerüberlassungen zu verfahren ist, steht in der SCC-Checkliste.

    Dein „Gerücht“ sehe ich da nicht bestätigt. Die Frage ist allerdings schon, was die SCC-Zertifizierung von A wert ist, wenn A quasi nur noch als Holding fungiert. Zu fragen wäre auch, ob sich die Zertifizierung von A aufrecht erhalten lässt, wenn A selbst keine operativen Leistungen mehr erbringt (was soll denn hier geprüft werden?).

    Gruß

    Frank R.

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    @ Frank
    du liegst falsch, Deine Frage stellt sich nicht

    denn nach SCC (Ausgabe 2002) sind die AÜG Mitarbeiter wie die Eigenen zu behandeln. Auch ist das System hier bei Firma B, von A nach denn SCC Richtlinen zu beurteilen.

    SCC (Ausgabe 2002) läst sich deshalb im großen nicht umgehen (richtige Anwendung des Systems mal vorausgesetzt)

    Stephan

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Stephan,

    vielleicht hast Du meine Anmerkung falsch verstanden. Dass B (als AÜG) nach SCC:2002 von A zu bewerten ist, ist mir schon klar. Ich habe nur nicht ganz verstanden, welche operativen Tätigkeiten A künftig noch ausübt. Wenn A nicht mehr operativ als Kontraktor tätig ist, was soll dann noch eine SCC-Zertifizierung?

    Gruß

    Frank R.

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    yep
    dann bräuchten Sie SCP und wären auch garnicht SCC zertifizierungsfähig. :-)

    Stephan

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