Hallo zusammen,
bei uns (Hersteller von Medizingeräten) ist eine Diskussion zum Thema „Rückstellmuster“ (RSM)entbrandt. Es soll natürlich nicht von jedem Lieferteil ein RSM gebildet werden? Von den Gerätechargen selbst ist das auch nicht möglich, zu kleine Stückzahl/Serie – halt noch keine MAssenproduktion – und damit wären die Kosten zu hoch, wenn ich aus jeder Serie ein RSM raushole. Ich finde es aber trotzdem wichtig, an einigen Stellen RSM zu bilden. Bei Grundzutaten von Mischungen, bzw Mischungen selber ist das klar, doch wie sieht das bei mechanischen Komponenten aus?
Eine genaue Vorgabe bezgl. RSM kenne ich eben nur aus dem Arzneimittel und in-vitro-Diagnostik-Bereich.
Könnt ihr mir hier Anhaltspunkte geben, wann ein RSM gezogen werden muss und wann nicht? Wie macht ihr das?
Danke und Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.