Hallo michael,
gehe ich recht in der annahme, dass die roboter nur zum handling eingesetzt sind und eigentlich gar nichts mit dem eigentlichen Prüf- ( US ) oder fertigungsprozess ( schleifen )zu tun haben?
dann ist die beantwortung deiner frage einfach:
nachweis der prozessfähigkeit für beschädigungsfreies greifen und richtig positioniertes ablegen.
wenn auch der prüfprozess durch einen roboter durchgeführt wird,dann hast du auch noch forderungen für Eignung des Prüfprozesse zu erfüllen…aber das würde ich mir gern mal ansehen;-)
jerry