QSV – Vereinbarung zum UMS2013-05-29T10:11:35+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement QSV – Vereinbarung zum UMS

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    Beiträge
  • Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Qualitöter,

    ist es üblich/machbar in eine klassiche QSV auch generelle/allgemeine Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem des Lieferanten unterzubringen. Oder macht es sich besser, diese Themen zu trennen und Umweltaspekte generell individuell auf Produktebene (z. B. Verpackung etc.) zu regeln.

    Wie regelt Ihr das Thema in der Praxis?

    Schöne Grüße

    Vivian

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Vivian!

    Was spricht denn dagegen? Ihr könnt doch in eurer QSV neben der klassischem QM / QS noch Punkte zur Umwelt oder sogar zur Arbeitssicherheit einbringen. Es kommt doch auf das Produkt an. Wie steht euer Lieferant diesem Thema generell gegenüber und wie wichtig ist es euch. Auch dürfte der UM Bereich bei einer Galvanik wesentlich umfangreicher und wichtiger sein wie bei jemandem der nur ein paar Schrauben liefert und dass vielleicht sogar nur als Händler.

    Gruß
    Michael

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Vivian,

    Du glaubst es nicht, was ich in QSV´s von Kunden schon so manches gelesen habe, was da alles erfüllt werden muss, was absolut nicht erfüllt werden konnte.

    Klar, reinschreiben kann man da ALLES, akzeptieren ist eine andere Sache.
    Zumindest ist immer die Möglichkeit vorhanden, die Inhalte zu kommentieren, argumentieren und zu radieren!

    Am Schluss hilft immer der Satz: Wir wollen doch schließlich Partner werden / sein / bleiben!

    „Ein Kompromiss, das ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass jeder meint, er habe das größte Stück bekommen.“
    (Ludwig Erhard – deutscher liberal-konservativer Politiker (CDU), 1897-1977)

    Gute Zeit!

    Qualyman – Ex-Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo,

    danke für Eure Meinungen,

    Ich habe das Problem gelöst und ein paar lockere unverbindliche Sätze zum Thema hineinformuliert.

    hallo Qualyman,

    über die Inhalte von QSV’s kann man sich immer streiten. Die meisten sind halten sowieso keiner gerichtlichen Prüfung stand – trotz Vertragsfreiheit. Aber auch die hat ihre Grenzen.

    Letzendlich bilden QSV’s die Machtverhältnisse zwischen Kunde und Lieferant ab und stellen eine einseitige Benachteiligung des Lieferanten dar, was im Streitfall eh kaum gerichtlich durchsetzbar ist.

    Also Schwamm drüber. Ich formuliere mal ehr Erwartungen als konkrete Forderungen.

    Schöne Grüße

    Vivian

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