Hallo kyla,
ich denke, dass Du mit Deiner Sichtweise nicht ganz falsch liegst. Die von Dir gelieferte Beschreibung des Q-Berichtes ist jedoch auch nicht ganz falsch. In der Mitte liegt die Wahrheit.
Ich denke, dass zu aller erst einmal genau definiert werden muss, was und in welcher Form alles in dem Q-Bericht aufgeführt werden soll. Auch muss festgelegt werden, wie oft der Q-Bericht erstellt wird. Danach ist es natürlich wichtig, dass die GL den Bericht liest und daraus evtl. Maßnahmen ableitet.
Wenn Du entsprechende Stellen in der 13485 suchst, dann schau mal in die Kapitel 5.1, 5.4.2, 5.6, 8.1, 8.2.1, 8.2.2, 8.2.3, 8.4 und 8.5.1. Evtl. findest Du hier genau dasa, was Du suchst.
Viele Grüße
Bajoware