Q-Anforderungen in Bestelltexten2008-08-13T10:34:02+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Q-Anforderungen in Bestelltexten

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • QuEm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Liebe Forumgemeinde,

    Inwieweit bildet ihr die Qualitätsanforderungen an eure Beschaffungsmaterialien (z.B. Chemikalien zur Weiterverarbeitung) in Bestelltexten ab.
    Was ist an dieser STelle sinnvoll, z.B. der Verweis auf Spezifikationsvereinbarungen mit den Lieferanten (entsprechend Spezifikation vom …)etc.?
    Oder ist es besser und weniger verfänglich wenn auf die Qualität aus Lieferungen für die Betriebsversuche verweist, die erfolgreich waren – z.B.: Qualität entsprechend der Lieferung vom …..

    Wer hat Erfahrungen mit entsprechenden Formulierungen und weiß, welche man nicht verwenden sollte?

    „Nichts macht den Menschen argwöhnischer, als wenig zu wissen.“ Francis Bacon

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    wir bestellen in erster Linie nach Zeichnung :-)

    Für Schrauben wird z.B. genau angeben:
    Blechschraube Iso 7049, ST3,5x,16 Form C-H; A2, max. Fehler 50ppm optisch verlesen.

    Je genauer du deine Bestelltexte machst desto eher kriegste auch den Lieferanten ran.

    Ich würde nie rein schreiben: „wie in Lieferung blabla….“
    Damit begibst du dich in die Hände deines Lieferanten und der kann sich dann rausreden.

    Gruß: Mr.Idea

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo QuEm,

    es gibt ein sehr interessantes Buch mit dem Titel: „Sag was Du willst und Du bekommst was Du brauchst.“

    oder nach ISO 9001 (steht aber nirgens)

    „Formuliere den Bestelltext so genau wie es geht und Du bekommst, was Du brauchst!“

    Mr.Idea hat da vollkommen recht: „wie letzte Lieferung“ kann ich vielleicht den Preis meinen, aber niemals eine Chemikalie nach gleichem Kochrezept! Gleich gibt es nicht! Für alles muss es Toleranzen geben, da ansonsten der Preis für „konstantes“ unheimlich in den Himmel driften.

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

    info ad quality minus first dot de

    Speckiy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 92

    Das Highlite in unseren Bestellungen war immer „Spezifikation laut Zeichnung“…..doch welche Zeichnung wurde nicht erwähnt….mann mann das warn noch lustige Zeiten.

    Aber back to Topic. Natürlich alle Specs die relevant sind rein in die Bestellung. Gibt dann im Streitfall dem Lieferant weniger Raum um sich rauszuwinden…

    Wenn Schwimmen wirklich schlank macht – was machen Blauwale falsch?

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo QuEm,

    bei Gegenständen, wie den bschriebenen, ist dir mit einer Zeichnung ganz gut geholfen. Bei Chemikalien wird in der Regel auf die vereinbarte Spezifikation Bezug genommen.

    Wenn ein Rohstoff mit Analysenzertifikat den Versuch passiert hat, dann wir dies als Basis für die Bestellungen verwandt. „In Bezug auf ihre Spec. XYZ, bestellen wir …“

    Damit hast Du dann auch etwas in der Hand, um zu reklamieren, wenn es Probleme geben sollte.

    Bei Standardwaren kann man natürlich auch auf den Katalog von Datum mit Bestellnummer XXX verweisen.

    Viele Grüße

    Qmarc

    You may say I´m a dreamer …

    QuEm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Danke an alle, die geantwortet haben.

    Hier noch eine Nachfrage:
    Wenn ich im Bestelltext auf die vereinbarte Spezifikation verweise, habe ich mich dadurch nicht auf die darin spezifizierten Eigenschaften eingeschränkt?
    Nehmen wir mal an, eine Eigenschaft, die ich nicht mit dem Lieferanten spezifiziert habe, z.B. das Aussehen, weicht von bisherigen Lieferungen ab.
    Wie gehe ich dann vor, um das zu reklamieren?

    Gruß
    QuEm

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi QuEm,

    bei uns in der Automobilbranche werden Zukaufteile, darunter auch Farben und Lacke, nach Spezifikation und Zeichnung (wo auch die Farbe definiert ist) bestellt, mittels EMPB, PPAP oder PPF vom Lieferant bemustert und freigegeben. Damit kann man sich bei farblichen Veränderungen immer auf die Muster beziehen (natürlich auch mit den entsprechenden Toleranzen).

    Die Lieferanten werden immer verpflichtet, sämtliche Prozessänderungen, Änderung von Einkaufsquellen, Materialien, auch Farbstoffe oder sog. Masterbatches, Produktionsverlagerung, verlängerte Werkbänke usw., uns im Vorfeld dies mitzuteilen und eine Neu-Bemusterung einzureichen.
    Erst wenn damit alles OK ist, darf der Lieferant mit den Änderungen beginnen zu produzieren.

    Nun ist mir in Deinem Falle nicht bekannt, in welcher Branche Du Deine Brötchen verdienst und was eine farbliche Veränderung der Chemikalie mitsichbringt.
    Auf alle Fälle gehe ich bei gravierenden Farbänderungen davon aus, dass der Lieferant da an einem „Rädchen“ was verstellt hat, ohne Euch vorher zu informieren.

    Frag doch einfach mal den Lieferanten, warum die Farbe nun sich geändert hat und lass Dir bestätigen, dass diese Veränderung keinen Einfluss auf die Eigenschaften der Chemiekalie hat.

    Und teile dem Lieferanten dann auch gleich mit, dass er keine Veränderungen ohne Euere Zustimmung durchführen darf.

    Denke, damit hast Du die Lieferanten-„Kreativität“ besser im Griff.

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

    info ad quality minus first dot de

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben