Hallo Nikita,
ich bin im großen und ganzen der Meinung meiner Vorredner, würde aber den Maßnahmenplan, d.h. das Handling mit fehlerhaften Produkten separat festlegen.
Der Vorteil ist, dass Du verschiedene Prüfvorschriften hast, aber die Lenkung fehlerhafter Produkte (sperren, beschränkte Freigabe etc.) dann nur einmal geregelt ist.
Viele Grüße aus dem Norden
QMarc
3.Massnahmenplan (Was ist zu tun, wenn ein Merkaml n.I.O geprüft worden ist, Lenkung fehlerhafte Produkte)
Gruss Carlos
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Wer noch nie einen Fehler gemacht hat, hat sich noch nie an Neuem versucht.
(Albert Einstein)