Hallo zusammen.
Da dies mein erster Beitrag hier ist, stell ich mich mal kurz vor:
Ich bin der Phil, 26, staatlich geprüfter Übersetzer, arbeite allerdings seit kurzer Zeit in einer Härterei als eine Art Assistent im Qualitätsmanagement. (habe in dem Betrieb über lange Jahre hinweg Erfahrung als Aushilfe in Produktion und Labor gesammelt, daher…)
Nun haben wir uns einen namhaften Automobilzulieferer als potentiellen Kunden geangelt, der von uns einen EMPB nach PPAP möchte – da wir erst angefangen haben an einer Zertifizierung nach TS16949 zu arbeiten, waren wir da auf einiges nicht vorbereitet.
Soweit kein Problem, bis ich anfing, mich mit dem Prüfmittelfähigkeitsnachweis zu befassen:
Nach dem Cgk-Verfahren scheint es mir unmöglich, ein Vickers-Härteprüfgerät für fähig zu erklären. Was tu ich also? Gibts da ein genormtes Verfahren oder brauch ich eine Absprache mit dem Kunden für eine spezielle Berechnungsgrundlage?
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus,
-Hinkmän-
geändert von – Hinkmän on 31/10/2006 10:22:21