Anbei meine Definition zum Prozesseigner:
• Erstellung, Weiterentwicklung und Optimierung der Dokumentation der IMS Prozesse
o diese Person ist verantwortlich dafür, dass der ihr jeweils zugeordnete Prozess vollständig und richtig beschrieben (dokumentiert) ist, in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Prozessablauf.
o das bedeutet nicht, dass der Prozesseigner immer für alle Tätigkeitsschritte im Prozess auch die Führungs- bzw. Ausführungsverantwortung hat. Oftmals wird dies von mehreren Personen ausgeführt.
• Praxisumsetzung und Anwendung der IMS Prozesse
• Festlegung der Teilprozessmessgrößen in Abstimmung mit dem Hauptprozesseigner
• vereinbaren mit den Prozess-Betreibern Prozessziele und unterstützen diese bei deren Realisierung
• Für Hauptprozess-Eigner: Festlegung und Koordination der Teilprozess-Eigner, sowie der Prozessmessgrößen
Grüße