Hallo Rainaari,
wir haben es wie folgt gelöst:
„Der Lieferant muss eines der gemessenen Teile als Referenzmuster (Bezugsmuster) kennzeichnen und nach der Freigabe durch den Besteller, mindestens für die Zeit aufbewahren, in der für das Produkt Liefervereinbarungen bestehen (Serie oder Ersatzteil), zuzüglich 1 Jahr.“
Dies gilt nicht nur für unsere Lieferanten, sondern auch wir halten uns daran.
Gruß
Tolk