Hallo zusammen!
Vorweg:
1) Ich habe das Forum bereits durchsucht und leider nur wenig gefunden …..
2) Es handelt sich um den Automotive-Bereich
Kann mir jemand einen Hinweis geben, WO definiert ist, wie lange folgende Muster aufbewahrt werden müssen:
– Erstmuster
– Versuchsmuster (Produktvalidierung)
– Muster Requalifikation
Ich kenne bislang nur die VDA-Vorschrift. Aber wie sehen das die „ehemaligen“ QS 9000 – Kunden? Im „Phased PPAP“ z.B. habe ich nichts mehr Richtung „Aufbewahrung von Erstmustern“ gefunden? Gibt es irgendweine AIAG-Vorschriften? Oder kennt jemand weiterführende Ford/GM-Regelungen?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Eine schöne Weihnachtszeit!