Hallo QB,
in der Norm steht nicht wörtlich, dass Du die Mitarbeiterzufriedenheit messen musst. Unter Punkt 6.2 d), ist jedoch aufgeführt, dass Du nachweisen musst, dass sich das Personal der Wichtigkeit und Bedeutung …. bewusst ist. Die Frage ist, wie Du diesen Punkt nachweisen kannst. Wir führen dazu unsere Mitarbeitergespräche an (Nachweise) und zusätzlich gibt es 1 x pro Jahr eine Mitarbeiterversammlung, in der in kleinen Gruppen über die aktuelle Situation etc. und die Beteiligung der verschiedenen Bereiche am „großen Kuchen“ gesprochen wird. Anschließend bewerten die Mitarbeiter die Veranstaltung. Dies war bisher ausreichend.
Gerne sehen jedoch auch Auditioren Mitarbeiter als „interne Kunden“ an, so dass dann Punkt 8.2.1 greifen würde. Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Grüße, Bettina