Hallo Edel,
wir haben das Thema so gelöst:
* diese Art von Messmittel für maßliche Grobabschätzungen werden nicht in das PMÜ-System aufgenommen und unter-liegen nicht dem Kalibrier-dienst, da sie nicht für qualitätsre-levante Messungen eingesetzt werden
* zu diesen zählen:
* Rollbandmaß, Stahlmaßstäbe, Holz-Gliedermaßstäbe, Radienlehren, Gewindelehrringe, Fühlerlehren, u.ä.
* Strom/WiderstandsMessgeräte oder andere elektr. Kleinge-räte, Tem-peratur Messgeräte für Masse- oder Werkzeug-temperaturmessung, u.ä.
* auf diesen Messmitteln wird kein Hinweis angebracht, dass sie nicht dem Kalibrierdienst unterliegen
Dies ist ein Auszug aus einer VA, die diese Vorgehensweise so festlegt.
Gruß msb
rem difficilem aggredi