Messmittel-ID im Prüfplan Pflicht?2010-11-11T10:58:25+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Messmittel-ID im Prüfplan Pflicht?

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  • nowonder
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    Hallo QMs,

    wir stellen Kunststoffteile her und sind TS-zertifiziert.

    Vor einiger Zeit wurden Messmittel mit Identnummer im Prüfplan angegeben, weil das so vom Zertifizierungsunternehmen empfohlen wurde.
    Mich interessiert nun, ob das so sein muss, oder eine Kann-Forderung ist.
    Hintergrund ist das Problem, dass wir mitunter Grenzlehrdorne in fünffacher identischer Ausfertigung haben, aber immer auf der Suche nach der im Prüfplan angegeben Identnummer sind. Können wir auch die gleichen Messmittel verwenden oder muss es das selbe sein?

    Vielen Dank für die Unterstützung.

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Nowonder,

    ich mache zwar nicht TS, aber da sonst noch niemand geantwortet hat..:

    Ich habe in einem ähnlichen Fall vorgegeben, daß die Prüfung mit Prüfmittel 4711 durchzuführen ist. Wir haben davon 5 Stück, die mit 4711a, 4711b, etc. gekennzeichnet sind. Allerdings wurde das noch nie auditiert.

    In deinem Fall würde ich vorschlagen, im Prüfplan (=Vorgabedokument) den Typ des Prüfmittels vorzugeben (Z. B. Grenzlehrdorn 42 mm) und im Prüfbericht die tatsächlich verwendete Identnummer (406 752) anzugeben.

    Sofern die Meßmittel fähig sind (ggf. über MSA nachweisen) kannst du gleiche Meßmittel verwenden.

    mfg

    Rainaari

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo nowonder!

    Ich kenne diese Forderungen von einigen Kunden, dehnen wir aber wiedersprochen haben. Eine TS Forderung ist mir dazu nicht bekannt. Ich hatte in keinem meiner TS Systeme sowas eingeführt und das blieb auch ohne Beanstandung. Die Empfehlung vom Auditor ist ja schön und gut aber macht eigentlich keinen Sinn.

    Gruß
    Michael

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Michael,

    die Empfehlung ist streng genommen kontraproduktiv. Was ist, wenn das Prüfmittel mal ne Woche extern kalibriert wird, repariert werden muß oder gar ersetzt werden muss? Stellt man dann die Produktion ein, Verhandelt man einen neuen Prüfplan oder stampft man gleich das Produkt ein? ,)

    Rainaari

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Rainaari!

    Genau deshalb haben wir das Prüfmittel nicht angegeben. Wenn ich ein Gewindegrenzlehrdorn M 10 einsetze und dieser zum überprüfen muss, nehme ich halt einen anderen (der natürlich kalibriert ist) Dies funktioniert eigentlich sehr gut und wurde noch nie bemängelt.

    Gruß
    Michael

    plutho
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 173

    Nein die Prüfmittel ID muss nicht vorgegeben werden. Aber es besteht (ja nach CSR) aber Aufzeichnungspflicht. Dh. spätestens bei der Prüfung muss man die Prüfmittel-ID mitdokumentieren. Weiters muss es auch beweisbar sein, dass dieses (bei der Prüfung dokumentierte) Prüfmittel auch jenes ist, mit dem man die MSA durchgeführt hat. – Daher ist es praktischer das richtige Prüfmittel gleich vorzugeben.

    Zwingend mache ich selbst das nur bei Z- und S- Merkmalen (früher D-Merkmale) machen. Dies auch insbesonere in Bezug auf die neue „VDA-Richtlinie für besondere Merkmale“.

    lg plutho

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Plutho,

    Naturlich ist die Rückverfolgbarkeit auch über das Prüfmittel aufrecht zu erhalten. D. h.:

    – Bei Beschaffung des Prüfmittels eine Erstqualifizierung, MSA, Kalibrierung, …
    – Laufender Nachweis der Prüfmitteleignung über fortlaufende Kalibrierung o. ä. Ablage entsrechender Prüfberichte in der Prüfmittelakte.
    – im Prüfdokument Angabe der Prüfmittel ID.

    Eine Angabe des Prüfmittels im Prüfplan halte ich für gefährlich…

    plutho
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 173

    Hallo Rainaari,
    ich wiederspreche Dir ja in keinem Punkt – oder?
    Lg plutho

    PS.: Eine Vorgabe der Prüfmittel-ID im Produktionslenkungsplan halte ich nur bei veralteten Papier oder Excel-Systemen für problematisch. Bei modernen ERP-Systemen mit passender CAQ-Software ist die Lenkung von Prüfmitteln und Produktionslenkungsplänen und den damit verbundenen Vorgaben eigentlich ein kein Problem mehr, auch wenn sich hier mal was ändern sollte.

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Plutho,

    ich hoffe nicht. Ich wollte nur aus meiner Sicht noch mal auf den Unterschied zwischen Vorgabe- und Nachweisdokument hinweisen.

    Daß ein CAQ System natürlich weiß, welche Prüfmittel wann gültig und aktiv sind, und in die Prüfpläne entsprechende Vorgaben automatisch eintragen kann, klingt lecker… Wir setzen hier noch auf Papier und Unterschrift, daher kenne ich keine CAQ Software.

    mfg Rainaari

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo nowonder,

    aus diesem Fall lernen wir wieder mal, dass man auch eine Empfehlung eines Auditors genau hinterfragen muss, um zu verstehen, was der Sinn seiner Empfehlung ist.

    Habe schon viele Empfehlungen bekommen, die man letztlich nicht umsetzen konnte, da sie bei näherer Betrachtung mehr hinderlich als förderlich waren.

    Eine Muss-Forderung wird es so wohl nicht sein, da es sonst in der Norm klarer zum Ausdruck kommen würde.

    Kenne jedoch auch diese Forderung. Sie macht Sinn, wenn es sich um Prüfmittel handelt, mit denen eine Fähigkeitsuntersuchung gemacht wurde. Sprich in dem das Produkt + Prüfmittel + Prüfer für fähig befunden wurde.

    Aber ob du nun 5 gleiche Grenzlehrdorne einsetzt, die eins bis fünf heißen, und welchen du davon nimmst, das ist egal.

    Das ist gleich mit dem Einsatz von Messschiebern bis 150 mm wovon oft 50 im Umlauf sind. Da nun genau das Prüfmittel 48 für eine Prüfung fest zu legen und in den Prüfplan zu schreiben, ist sicher nicht Sinn der Sache.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

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