Materialprüfzeugnis 3.1.B2004-09-27T20:25:37+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Materialprüfzeugnis 3.1.B

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  • qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo geschätztes Forum,

    zum Thema 3.1.B-Zeugnis folgende Fragen:

    1) Ist ein 3.1.B Zeugnis, welches in der Regel einige €´s kostet, in der Automobilbranche/Zulieferer automatisch Bestandteil eines EMPB´s?

    2) Kann man beim Fehlen dieses Zeugnisses den EMPB ablehnen und um Nachreichen bitten/fordern, wenn dies nicht so bei der Bestellung od. ähnliches expliziet vom KD angefordert wurde?

    3) Wer übernimmt die Kosten, wenn ein Kunde nachträglich dies vom Lieferanten anfordert?

    Danke für Eure Antworten!

    Spruch zum späten Abend:
    Das Vertrauen eines Kunden zu erlangen, dauert lange.
    Es zu verlieren oft nur Sekunden!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    donald
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Es ist Bestandteil eines EMPB.
    Es ist erforderlich zu wissen ob das Material den geforderten Eigenschaften entspricht.
    Man muss im Vorfeld die Vorlagestufe eines EMPB mit dem Kunden vereinbaren. Meistens geschieht dies in Form von Qualität- Sicherungs-Verträgen, wobei hier die verschiedenen Firmen Ihre eigenen Vorgaben anwenden.
    Das Thema Kosten dürfte keine Rolle spielen da jeder seriöse Rohstofflieferant diese Zeugnisse automatisch der Lieferung beifügt.

    removed
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 149

    1) Ist ein 3.1.B Zeugnis, welches in der Regel einige €´s kostet, in der Automobilbranche/Zulieferer automatisch Bestandteil eines EMPB´s?

    Blackberry: NÖ

    2) Kann man beim Fehlen dieses Zeugnisses den EMPB ablehnen und um Nachreichen bitten/fordern, wenn dies nicht so bei der Bestellung od. ähnliches expliziet vom KD angefordert wurde?

    Blackberry: …..NÖ

    3) Wer übernimmt die Kosten, wenn ein Kunde nachträglich dies vom Lieferanten anfordert?

    Blackberry: Du, wenns nicht bei Bestellung vereinbart war

    Danke für Eure Antworten!

    Blackberry: Bitte – but just my 2 cent

    Spruch zum späten Abend:

    Auch in unserem Gewerbe gilt oft: Selbstsicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.
    <leider>

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    1) Ist ein 3.1.B Zeugnis, welches in der Regel einige €´s kostet, in der Automobilbranche/Zulieferer automatisch Bestandteil eines EMPB´s?

    Blackberry: NÖ

    2) Kann man beim Fehlen dieses Zeugnisses den EMPB ablehnen und um Nachreichen bitten/fordern, wenn dies nicht so bei der Bestellung od. ähnliches expliziet vom KD angefordert wurde?

    Blackberry: …..NÖ

    3) Wer übernimmt die Kosten, wenn ein Kunde nachträglich dies vom Lieferanten anfordert?

    Blackberry: Du, wenns nicht bei Bestellung vereinbart war

    Danke für Eure Antworten!

    Blackberry: Bitte – but just my 2 cent

    Ich stimme Blackberry zu :)

    donald
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Hallo
    das Thema schwarze Scharfe muss ich hier noch einmal aufgreifen.
    In der Regel ist das Zeugnis Bestandteil eines EMPB. Bitte beachtet hierbei den Verweis auf die Vereinbarung der Vorlagestufe mit dem Kunden. Wenn es einigen hier überhaupt etwas sagt.
    Bei den in der Automobilindustrie bekannten Zulieferen wird man ohne den Nachweis der Werkstoffeigenschaften meistens nur sehr schwer eine Freigabe erhalten.
    Versucht Euer Glück

    Muggelina
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo,
    nach einigem lesen in diesem wirklich Super-Forum möchte ich jetzt auch mal meinen“Senf“ mit dazugeben mit der Frage
    – ob denn bei den 3.1B Zeunissen das „B“ nicht abgeschafft wurde ?!?!

    Gruß
    Muggelina

    Moritz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 26

    Hallo Muggelina,

    laut der gültigen Fassung der DIN EN 10204 (Stand 08/1995) heisst es nach wie vor „Abnahmeprüfzeugnis 3.1B“

    Grüsse, Wolfgang

    Hallo,
    nach einigem lesen in diesem wirklich Super-Forum möchte ich jetzt auch mal meinen“Senf“ mit dazugeben mit der Frage
    – ob denn bei den 3.1B Zeunissen das „B“ nicht abgeschafft wurde ?!?!

    Gruß
    Muggelina

    removed
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 149

    Hallo Donald

    Hallo
    das Thema schwarze Scharfe muss ich hier noch einmal aufgreifen.
    In der Regel ist das Zeugnis Bestandteil eines EMPB. Bitte beachtet hierbei den Verweis auf die Vereinbarung der Vorlagestufe mit dem Kunden. Wenn es einigen hier überhaupt etwas sagt.
    Bei den in der Automobilindustrie bekannten Zulieferen wird man ohne den Nachweis der Werkstoffeigenschaften meistens nur sehr schwer eine Freigabe erhalten.
    Versucht Euer Glück

    Darauf möcht ich auch noch mal eingehen.. wie Du selber sagst, die Vereinbarung ist das Entscheidende. Weiterhin bezieht sich die 10204 (meines Wissens) auf Stahlerzeugnisse.. (Oder? korrigiert mich…)
    Weiterhin: 3.1B ist das „Abnahmeprüfzeugnis“ des „Werkssachverständigen“ und da steht i.R. nichts anderes drin, als im EMPB. Welchen Wert hat das APZ also bei der Erstbemusterung? (Ausnahme: wenn Du Material durchreichst oder verarbeitest, das du selbst beziehst)
    Und von von uns und auch anderen praktizierte Praxis: APZ kostet Geld! (bei PU Komponenten, bei Kunststoffgranulaten, bei Lacken…)

    mfg Blackberry

    Muggelina
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo nochmals,

    leider tapse ich ja noch ewas hilflos durch den Normenwald :-).
    In „meiner“ EN 10204 lese ich im Anhang A, das 3.1B = 3.1 ist – oder ???
    Beim letzte ext. Audit gab mir da auch der Prüfer einen (allerdings mündlichen) Hinweis zu .

    Grüße von Muggelina

    ammann
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Hallo

    1) Bei uns in der Medizin ist das 3.1B Zeugnis Bestandteil jeder Lieferung. Bei euch sollte es, so finde ich doch mindestens im EMPB dabei sein.

    2) Weiss nicht ob man generell kann, aber ich würde ablehnen bzw. nachfordern.

    3) Solche Kosten würde ich niemals übernehmen!

    Gruss
    Ammann

    bboger
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 8

    Hallo zusammen,

    die DIN EN 102104 beschreibt die „Arten von Prüfbescheinigungen“ welche in Bezug auf diese Norm ausgestellt werden können und die entsprechenden inhaltlichen Anforderungen, die Prüdungsart, die Inhalte und den Aussteller betreffend.

    Diese Norm ist für alle Produkte anwendbar.

    Falls nichts anderes vereinbart ist (z.B. in der Medizinindustrie) wird normalerweise die Anforderung eines 3.1.B bei Bestellung mit Angabe der geforderten Werte eingereicht. In wie weit dem Kunden irgendwelche Prüfkosten weiter belastet werden, obliegt m.E. dem ausstellenden Unternehmen. Bei uns ist der Prüfaufwand im Produktpreis enthalten. Falls der Kunde Sonderprüfungen an 08/15-Produkten verlangt, wird dies i.d.R. gesondert berechnet.

    Gruß Bernd

    Heinz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Hallo zusammen,

    die DIN EN 102104 beschreibt die „Arten von Prüfbescheinigungen“ welche in Bezug auf diese Norm ausgestellt werden können und die entsprechenden inhaltlichen Anforderungen, die Prüdungsart, die Inhalte und den Aussteller betreffend.

    Diese Norm ist für alle Produkte anwendbar.

    Falls nichts anderes vereinbart ist (z.B. in der Medizinindustrie) wird normalerweise die Anforderung eines 3.1.B bei Bestellung mit Angabe der geforderten Werte eingereicht. In wie weit dem Kunden irgendwelche Prüfkosten weiter belastet werden, obliegt m.E. dem ausstellenden Unternehmen. Bei uns ist der Prüfaufwand im Produktpreis enthalten. Falls der Kunde Sonderprüfungen an 08/15-Produkten verlangt, wird dies i.d.R. gesondert berechnet.

    Gruß Bernd

    Heinz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Sorry,
    war eben ne Fehlbedienung
    mfG. Heinz

    Hallo zusammen,

    die DIN EN 102104 beschreibt die „Arten von Prüfbescheinigungen“ welche in Bezug auf diese Norm ausgestellt werden können und die entsprechenden inhaltlichen Anforderungen, die Prüdungsart, die Inhalte und den Aussteller betreffend.

    Diese Norm ist für alle Produkte anwendbar.

    Falls nichts anderes vereinbart ist (z.B. in der Medizinindustrie) wird normalerweise die Anforderung eines 3.1.B bei Bestellung mit Angabe der geforderten Werte eingereicht. In wie weit dem Kunden irgendwelche Prüfkosten weiter belastet werden, obliegt m.E. dem ausstellenden Unternehmen. Bei uns ist der Prüfaufwand im Produktpreis enthalten. Falls der Kunde Sonderprüfungen an 08/15-Produkten verlangt, wird dies i.d.R. gesondert berechnet.

    Gruß Bernd

    Muggelina
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    …………ja, und was ist denn nun mit dem „b“ ???

    ein schönes WE für Euch

    Qwolli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 99

    Also:
    In der aktuell gültigen Ausgabe der DINEN 10204 geben die Anhängebuchstaben an, wer das Prüfzeugnis ausstellt.
    3.1.A: ein in amtlichen Vorschriften genannter Sachverständiger
    3.1.B: ein von der Fertigungsabteilung unabhängiger Sachverständiger des Herstellers
    3.1.C: ein durch den Besteller beauftragter Sachverständiger.
    In der Neuausgabe der DINEN 10204, welche noch in diesem Jahr erscheinen soll, soll es diese Unterscheidung nicht mehr geben (laut Entwurf von August 2000)
    Dann gibt es nur noch 3.1 und die früheren Abnahmeprüfzeugnisse 3.1.A und 3.1.B sowie das Abnahmeprüfprotokoll 3.2 werden durch das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 ersetzt.
    Aber wie gesagt, das steht bisher im Entwurf und nicht in der gültigen DINEN.
    Ich hoffe geholfen zu haben.
    Gruß
    Wolfgang

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