Moin!
Unsere Geschäftsleitung möchte wissen wie man sich im Schadensfall bei Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz absichern kann.
Und ich habe keine Ahnung.
Die Bedingungen kann man ja nachlesen, daraus dann die Maßnahmen ableiten. Ist soweit auch alles umgesetzt – Mal abgesehen von den ganzen Lieferanten deren Ware wir zum Teil einfach weiter verkaufen, das ist auch nochmal so ein Thema.
Aber wie man sich im Schadensfall absichern kann? Wisst ihr da was?
Gruss
Markus